Zugang nur für Geimpfte und Genesene - Volle Säle und Stadien möglich

05. Oktober 2021 , 12:25 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Baden-Württemberg will ein 2G-Optionsmodell einführen, bei dem Gastronomen und Veranstalter nur noch Geimpfte oder Genesene zulassen können. Es ist ein Stück mehr Freiheit – nur eben nicht für Ungeimpfte: Gastronomen und Veranstaltern sollen selbst entscheiden, doch viele sind skeptisch.

2G statt 3G voraussichtlich Mitte Oktober

Baden-Württemberg will künftig auch größere Veranstaltungen ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln erlauben, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind. Das Land plant in der neuen Corona-Verordnung, die ab Mitte Oktober gelten soll, ein 2G-Optionsmodell, das es in einigen Bundesländern schon länger gibt. Damit könnte es auch wieder volle Säle und volle Fußballstadien geben, teilte das Sozialministerium am Dienstag in Stuttgart mit. Bisher gilt in Baden-Württemberg für Veranstaltungen die Obergrenze von 25.000 Besuchern unter 3G-Bedingungen, wonach auch Getestete Zutritt haben. Bis zur Grenze von 5.000 Gästen können die Veranstalter ihre Kapazität voll ausnutzen. Darüber hinaus höchstens die Hälfte der weiter zur Verfügung stehenden Plätze.

Gastronomen und Veranstalter können entscheiden

Bislang können Gastronomen und Veranstalter selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte oder Genesene zulassen – allerdings müssen die Gäste trotzdem Mund- und Nasenschutz tragen und auf Abstand achten. Das soll nun wegfallen. Hintergrund sind die stagnierenden Infektionszahlen und die höhere Impfquote. Der Hotel- und Gaststättenverband im Südwesten geht aber davon aus, dass die meisten Betriebe daran festhalten werden, auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Corona-Test zuzulassen, „um keine Gäste auszugrenzen“. Der Gemeindetag begrüßte es, dass Gastronomie und Veranstalter nun mehr Flexibilität hätten.

Stagnierende Infektionszahlen und höhere Impfquote

Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte zwei Zeitungen: „Das Optionsmodell soll Erleichterungen in Bezug auf Maskenpflicht und beim Umgang mit der Abstandsempfehlung enthalten. Der Entwurf zur Änderungen der Corona-Verordnung befindet sich derzeit aber noch in der regierungsinternen Abstimmung.“ Weitere Details, also zum Beispiel die damit verbundenen Betreiberpflichten, stünden noch nicht fest.

Maskenpflicht kann bei 2G entfallen

Daniel Ohl, Sprecher der Dehoga Baden-Württemberg, begrüßte die Lockerung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln bei dem Modell im Grundsatz: „Wir hätten uns diese allerdings auch unter 3G-Bedingungen gewünscht – im Saarland in Schleswig-Holstein wird das bereits umgesetzt, und zwar nicht als Optionsmodell, sondern als klare Regelung, die auch Gästen die Orientierung erleichtert.“ Auch Bayern lockert die Schutzmaßnahmen für alle Veranstaltungen unter 2G-Bedingungen. Allerdings sollen hier auch Menschen zugelassen werden, die einen negativen PCR-Test vorweisen können. Im Gegenzug sollen Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Abstandsregeln entfallen.

2G bislang nur in dreistufigem Alarmsystem

Bisher hatte die Landesregierung 2G nur in dem dreistufigen Alarmsystem vorgesehen, mit dem sie auf eine mögliche Überlastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten reagieren will. Nach dem System gilt derzeit die sogenannte Basisstufe. Die Warnstufe wird ausgerufen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder acht von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert wurden. Dann haben Ungeimpfte nur noch mit negativem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Stufe drei – die Alarmstufe – gilt, sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die so genannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.

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