"Waldläufer von Oppenau" zu drei Jahren Haft verurteilt

19. Februar 2021 , 14:39 Uhr

Oppenau/Offenburg (dpa/lk) – Im Prozess um seine spektakuläre Flucht mit gestohlenen Polizeiwaffen im Schwarzwald ist der „Waldläufer von Oppenau“ zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Yves R. habe sich unter anderem der Geiselnahme schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Offenburg am Freitag.

Spektakuläre Flucht im Schwarzwald

Der heute 32 Jahre alte Angeklagte hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach ihm. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Der mehrfach vorbestrafte R. verletzte dabei einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß. Die Verteidigung hatte lediglich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für R. gefordert. Sie sah den Tatvorwurf der Geiselnahme als nicht erfüllt an. Ein Gutachter hatte dem Beschuldigten in dem Verfahren eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert, sah ihn aber nur zum Teil als vermindert schuldfähig an.

Yves R. legte Geständnis ab

R. hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Er habe in einer unüberlegten Aktion die Polizisten entwaffnet, weil er befürchtet habe, verhaftet zu werden und erneut ins Gefängnis zu kommen. Nie habe er jedoch jemanden mit den gestohlenen Waffen verletzen wollen. Am Ende seiner Flucht habe er sich absichtlich einem Postboten gezeigt und so die Polizei auf seine Fährte gelockt. Aufgeben sei für ihn jedoch keine Option gewesen, er habe überwältigt werden wollen. Vor der Kontrolle der Hütte habe er schon länger im Wald gelebt. Dort habe er sich auf eine Wanderung quer durch Deutschland vorbereiten wollen.

Verteidiger wollen Urteil anfechten

Die Verteidiger von Yves R. wollen gegen dessen Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen Geiselnahme Revision einlegen. Sie halte das Urteil „einfach rechtlich für falsch“, sagte Anwältin Melanie Mast am Freitag in Offenburg. Es habe keine Geiselnahme vorgelegen. Das Urteil werfe rechtliche Fragen auf, die der Bundesgerichtshof klären müsse.

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