Karlsruhe (pm/lk) – In der dunkleren Jahreszeit ab Oktober nimmt die Gefahr für Wildunfälle wieder zu. Autofahrer sollten besonders vorsichtig fahren und immerzu bremsbereit sein. Wenn ein Wildtier auf der Fahrbahn steht sollten Sie am besten nicht ausweichen – denn dadurch passieren oft noch schlimmere Unfälle. Wie Sie sich im Gefahrenfall richtig verhalten oder was Sie nach einem Unfall mit einem Wildtier unbedingt tun sollten, erfahren Sie hier bei uns.
Wildtiere leben gefährlich. Im Herbst sind viele Berufspendler frühmorgens oder abends in der Dämmerung unterwegs. Da steigt das Risiko, mit nachtaktiven Tieren wie Rehen und Wildschweinen zu kollidieren. „Wer mit seinem Auto mitten durch das Wohnzimmer von Fuchs, Igel oder Reh fährt, sollte immer umsichtig fahren und darauf gefasst sein, dass plötzlich ein Tier im Scheinwerferlicht auftaucht. Ein Tier tot zu fahren, ist kein schönes Erlebnis. Deshalb: Fuß vom Gas“, rät Rolf Müller, Fachbeauftragter für Jagd und Wild beim Nabu in Baden-Württemberg. Schauen Sie an Waldrändern und anderen Gefahrenstellen immer an die Fahrbahnränder. Die Tiere rennen einfach über die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Weil manche Tiere in Gruppen unterwegs sind, sollten Sie auf Nachzügler gefasst sein. Sie sollten immer bremsbereit sein und am besten nicht ausweichen.
Auch für Hase, Igel und Eichhörnchen ist der Straßenverkehr ein tödliches Risiko. Aktuell ist das Angebot an Nüssen und Samen in heimischen Gärten, Parks und im Wald groß. Eichhörnchen brauchen jeden Tag vor allem Baumsamen und Nüsse als Nahrung, da es die jetzt im Herbst reichlich gibt, werden zusätzlich welche versteckt. Ab der zehnten Lebenswoche werden auch junge Eichhörnchen zu Nussknackern und flitzen auf Nahrungssuche, zum Verstecken von Nüssen oder weil sie aus dem elterlichen Gebiet abwandern, über Straßen. Der Nabu appelliert daher an alle Autofahrer jetzt im Herbst deutlich langsamer und aufmerksamer zu fahren und auf Igel, Eichhörnchen und Co. vermehrt Rücksicht zu nehmen. Entlang von Alleen, Parks und Friedhöfen mit großen Bäumen und Sträuchern sind die fleißigen Eichhörnchen am häufigsten unterwegs.
Igel sind immer hungrig. Die stacheligen Gesellen durchstreifen abends und nachts ihr Revier auf der Jagd nach tierischer Kost. Verzehrt werden vor allem nachtaktive Insekten wie Laufkäfer, aber auch Larven, Raupen und andere Kleintiere. Als Winterschläfer müssen sich Igel rechtzeitig ein ausreichend großes Fettdepot anfressen. Auf der Suche nach Nahrung, einem Partner oder einem neuen Lebensraum durchstreift der heimische Braunbrust-Igel ein bis zu einem Quadratkilometer großes Gebiet. Im dicht besiedelten Baden-Württemberg stößt er dabei oft auf Straßen, die sein Revier durchschneiden. Besonders häufig ist mit Igeln in ländlichen Stadtgebieten und entlang von Wald- und Wiesenstücken mit Unterholz, Buschwerk und Hecken zu rechnen. Da Igel keine Fluchttiere sind, rollen sie sich bei Gefahr einfach zusammen. Im Straßenverkehr haben sie mit dieser Strategie allerdings keine Chance. Daher sollten Autofahrer nachts den kreuzenden Igeln rücksichtsvoll den Vortritt lassen.
Wenn ein Wildtier auf der Fahrbahn steht: Bremsen, Hupen und Abblenden – keine riskanten Ausweichmanöver in den Gegenverkehr oder den Straßengraben riskieren. Das hat oft Schäden oder Verletzungen zur Folge. Wenn es doch zum Unfall kommt, sollten Sie unbedingt anhalten, den Warnblinker einschalten und die Unfallstelle absichern. Dazu verpflichtet § 34 der Straßenverkehrsordnung. Im Anschluss verständigen Sie die Polizei. Diese informiert den Jagdausübungberechtigten, der für den Bereich der Unfallstelle zuständig ist – unabhängig davon, ob das Tier getötet oder verletzt wurde. Zu verletzten oder toten Tieren unbedingt Abstand halten. In beiden Fällen kann es zu unkontrollierbaren und verletzungsträchtigen Bewegungen kommen. Verletzte und tote Tiere werden vom Jäger versorgt. In keinem Fall solch ein Tier mitnehmen, das kann den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen.
Ein Tier auf der Fahrbahn zurücklassen verbietet sich aus § 32 der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass Fahrzeugführer nach Zusammenstößen mit Wild, das auf der Straße liegen bleibt, das Tier als `Gegenstand´ im Sinne des § 32 StVO unverzüglich von der Straße zu entfernen haben. Können sie dies nicht leisten, muss die Gefahrenstelle abgesichert und Hilfe, zum Beispiel durch die Polizei, gerufen werden. Kommt bei zurücklassen eines Tieres zu einem Folgeunfall, wie im oben geschilderten Fall, kann ein Strafverfahren drohen.