Pforzheim (pm/msch) – Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte in Pforzheim wird auch weiterhin in bestimmten Fußgängerbereichen in Pforzheim eine uneingeschränkte Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gelten.
Die Stadt Pforzheim und das für die Stadt zuständige Gesundheitsamt beim Landratsamt Enzkreis haben sich entschieden, die aktuell geltenden Vorgaben mit einer neuen Allgemeinverfügung zu verlängern. Diese soll nun vorerst bis zum 31. Januar 2021 gelten. Die bisherige Regelung wäre zeitnah ausgelaufen.
Die Allgemeinverfügung geht noch über die ohnehin geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hinaus. Auch diese sieht innerhalb von Fußgängerbereichen eine Maskenpflicht vor, es gibt dafür allerdings Ausnahmen. So gilt die Verpflichtung nicht, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
Zu den von der uneingeschränkten Maskenpflicht betroffenen Fußgängerbereichen zählen die Westliche Karl-Friedrich-Straße bis zur Kreuzung mit der Goethestraße sowie die Leopoldstraße zwischen Kreuzung Westliche Karl-Friedrich-Straße und Kreuzung Zerrennerstraße. Die Regelung gilt hier werktags zwischen 7 und 19 Uhr. Ein Abnehmen der Maske ist auch zum Essen, Trinken oder Rauchen nicht zulässig.
„Da das Infektionsgeschehen in Pforzheim nach wie vor in einem kritischen Bereich liegt, können wir auf die uneingeschränkte Maskenpflicht als wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung nicht verzichten“, sagt Oberbürgermeister Peter Boch. Der Vorteil der Regelung gegenüber der in der Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgeschriebenen Maskenpflicht liege in ihrer Unmissverständlichkeit. „Niemand kann sich hinter Ausreden verstecken“, so der OB. Dadurch könnten auch Verstöße leichter geahndet werden.