Karlsruhe (dpa/lk) – Die Zahl der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes ist inzwischen dreistellig.
Am Dienstagnachmittag teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit, dass bis dahin 111 Verfahren eingegangen seien. Am Vortag waren es etwa um die gleiche Zeit noch um die 65 gewesen. „Ein konkreter Entscheidungstermin in den Verfahren ist derzeit noch nicht absehbar“, teilte der Sprecher weiter mit.
Umstritten an der vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sind vor allem die Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt werden. Die Verfechter wollen mit bundeseinheitlichen Regeln einen Flickenteppich verhindern. Doch gerade an der Pauschalität gibt es viel Kritik.
Unter den Klägern sind unter anderem Anwälte und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch Politiker verschiedener Parteien. Die FDP beispielsweise erklärte just am Dienstag, 80 Mitglieder der Bundestagsfraktion hätten sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderungen gewandt. „Das Gesetz ist höchst angreifbar und in seiner Wirkung zweifelhaft. Vor allem die Ausgangssperren halten wir für unverhältnismäßig und untauglich“, schrieb Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag auf Twitter.