Terminvergabe für Kreisimpfzentren läuft - alle Infos rund um die Impfungen

19. Januar 2021 , 11:27 Uhr

Karlsruhe/Stuttgart (pm/lk) – Seit heute Morgen um 8 Uhr können sich Berechtigte bei den 50 Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg zur Corona-Impfung anmelden. Die Impfzentren sollen Montag bis Sonntag von 7 bis 21 Uhr geöffnet haben. Termine gibt es entweder über die zentrale Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter impfterminservice.de. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos. Die Fahrt zum Impfzentrum muss privat organisiert werden. Für Menschen, die eine eingeschränkte Mobilität haben, wie etwa in Pflegeheimen, gibt es mobile Impfteams.

Wenige Termine verfügbar

Zum Start ab Freitag (22.01.) wird es zunächst nur sehr wenige Termine geben, weil die Kreise zu Beginn nur je 1.000 Impfdosen bekommen. „Klar ist: Es wird sehr, sehr wenig Termine geben. Und viele Menschen werden keinen bekommen“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart. „Das muss man in aller Deutlichkeit so sagen und wir müssen weiterhin um Geduld bitten.“ In den kommenden Wochen wird in Deutschland weniger Impfstoff ankommen, als bestellt wurde. Der Pharmakonzern Pfizer teilte mit, dass es Lieferprobleme gebe. Grund dafür seien Umbauten im belgischen Werk. Nur das Kreisimpfzentrum in Singen hat aufgrund eines technischen Fehlers bereits am vergangenen Freitag mit dem Impfen begonnen. Ursprünglich sollten zu diesem Termin alle Kreisimpfzentren starten, was mangels Impfstoff jedoch verschoben wurde.

Eingeschränkter Betrieb zum Start

Nach Angaben von Ministeriumssprecher Markus Jox stehen in den ersten beiden Wochen in jedem KIZ lediglich 585 Impfdosen pro Woche für eine Erstimpfung zur Verfügung. „Diese müssen auch noch einmal auf Impfungen im Zentrum selbst sowie auf Impfungen durch die Mobilen Impf-Teams in den Pflegeheimen verteilt werden“, sagte Jox der dpa. „Es wird also lediglich um die 150 Termine pro Woche geben.“ Da es anfangs so wenig Impfdosen gibt, werden im Kurhaus in Baden-Baden vorerst nur freitags und samstags zwischen 14 und 18 Uhr die Spritzen gesetzt. In der Schwarzwaldhalle in Bühl  nur freitags, samstags und sonntags jeweils von 13 bis 18 Uhr. Auch die beiden Einrichtungen im Kreis Karlsruhe im früheren Praktiker-Baumarkt in Bruchsal-Heidelsheim und in der E.G.O.-Halle in Sulzfeld werden nur an drei Tagen impfen: freitags ab 13 Uhr und sonntags sowie mittwochs jeweils ab 9 Uhr. Das Kreisimpfzentrum des Enzkreises in der Appenberg-Sporthalle in Mönsheim wird zu Beginn täglich von 14 bis 17 Uhr offen sein. Auch in der St.-Maur-Halle in Pforzheim startet das KIZ nicht mit dem vollen Betrieb, sondern mit reduzierten Öffnungszeiten.

Wie viel Impfstoff gibt es?

Bis Ende Januar werden deutschlandweit drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Alle Lieferungen werden nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Für das gesamte erste Quartal wird mit 11 bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet. Wenn alle Impfstoff-Kandidaten zugelassen werden sollten, erhält Deutschland voraussichtlich insgesamt 300 Millionen Dosen. Alle verfügbaren Lieferungen gehen nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer. In Baden-Württemberg werden die zugeteilten Impfdosen dann gleichmäßig auf die Impfzentren verteilt.

Wie oft muss ich mich impfen lassen?

Der Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden.

Warum bekomme ich noch keinen Termin?

Da zu Beginn nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur Verfügung steht, können auch nur entsprechend Termine vergeben werden. Es können nur so viele Termine vergeben werden, wie Impfdosen vorhanden sind. Die Impfdosen werden erst nach und nach ausgeliefert. Die Lage wird sich entspannen, sobald die Impfdosen regelmäßig in Deutschland und Baden-Württemberg eintreffen und auch die Kreisimpfzentren ab dem 22. Januar den Betrieb aufnehmen. Sie werden nach und nach ihre Termine in das System einpflegen. Daher braucht es derzeit leider noch etwas Geduld. Das Anmeldesystem ist gerade erst angelaufen und muss sich zunächst erstmal einspielen. 

Wer wird zuerst geimpft?

Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müs­sen Menschen geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Natürlich ist das Ziel, dass nach und nach allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu der Corona-Schutzimpfung gewähr­leistet wird. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen und Bürger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf aufweisen oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutz­bedürftige Personen anzustecken. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes führt diejenigen Personen auf, die zuerst eine Impfung erhalten sollen. Die Priorisierung erfolgt in drei Gruppen – untergliedert  in die Kategorien „höchste Priorität“, „hohe Priorität“ und „erhöhte Priorität“.

Gruppe 1: höchste Priorität

Gruppe 2: hohe Priorität:

Gruppe 3: erhöhte Priorität

Wie weise ich nach, dass ich zur priorisierten Gruppe gehöre?

Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Priorisierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen sieht vor, dass in der ersten Phase vor allem Menschen über 80 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten/Pflegeheimen und besonderes Gesundheitspersonal geimpft werden sollte. Damit entfällt für die erste Phase die Notwendigkeit, dass Hausärztinnen und Hausärzte eine Impfberechtigung ausstellen, da es entweder nur eines Altersnachweises oder Arbeitgebernachweises bedarf.

Wie erfahre ich, ob ich mich impfen lassen kann?

Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg.de informiert. Es wird keine personalisierte Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören. Danach können impfwillige Bürgerinnen und Bürger der priorisierten Gruppen einen Termin vereinbaren. Wenn Sie zu keiner priorisierten Gruppe gehören und trotzdem wissen möchten, wann Sie dran kommen, gibt es einen Corona-Impfterminrechner. Der Omni Calculatur schätzt, wo Sie sich in der Warteschlange für eine Corona-Impfung in Deutschland befinden. Der Rechner basiert auf der von der deutschen Regierung veröffentlichten Prioritätenliste.

Wo kann ich mich für die Impfung anmelden?

Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117, werden Sie an das vom Land beauftragte Callcenter weitergeleitet und bekommen dort gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung im selben Impfzentrum. Sie können die Termine auch online über die zentrale Anmeldeplattform vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. Bitte buchen Sie bei der Online-Terminvergabe unbedingt Erst- und Zweittermin gleichzeitig im selben Impfzentrum! So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden und Sie zum Erst- einen passenden Zweitimpftermin erhalten.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) mit. Eine Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeitgeber) bzw. ärztliche Bescheinigungen etwaiger Vorerkrankungen sind in der ersten Phase nicht notwendig. Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung: der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.

Wann ist die Impfung nicht möglich?

Bei einem fiebrigen Infekt (über 38,5°C) sollte auf eine Impfung verzichtet werden. Zudem wird der Impfstoff zunächst nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zugelassen werden. Da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nicht empfohlen. Auch bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil ist das Risiko erhöht. Sogenannte Kontraindikationen für eine Impfung und Allergien sollten Sie dem Arzt beim Aufklärungsgespräch im Impfzentrum bzw. mit dem mobilen Impfteam vor der Impfung mitteilen.

Was mache ich bei Nebenwirkungen?

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der Corona-Schutzimpfung Impf-Reaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impf-Reaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Wenn kurz nach der Impfung im Nachbeobachtungsraum Nebenwirkungen auftreten sollten, hilft das medizinische Fachpersonal vor Ort. Falls im Nachgang der Impfung gesundheitliche Probleme auftreten, sollte man sich umgehend an die Hausärztin oder den Hausarzt sowie in dringenden Fällen oder außerhalb der Öffnungszeiten an den ärztlichen Notdienst oder den Rettungsdienst unter 112 wenden. Nebenwirkungen können von der Person selbst oder über den Hausarzt beim Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden.

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