Teil-Impfpflicht: Ämter verhängen bisher keine harten Sanktionen

28. Juli 2022 , 13:00 Uhr

Baden-Württemberg (ms/dpa) – Mehr als vier Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken haben die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg noch kein einziges Betätigungs- oder Betretungsverbot verhängt. Das Ministerium hatte im Juni berichtet, es seien erste Bußgelder erhoben worden. Es waren den damaligen Angaben zufolge mehr als 450 Bußgeldverfahren anhängig gegen Pflegerinnen und Pfleger, die trotz der Pflicht keinen Impfnachweis vorlegen konnten.

Bußgelder ja, Verbote nein

Die Regel gilt seit Mitte März. Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste müssen seither Mitarbeitende beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise gibt.

«Wir stehen mit den Ämtern natürlich im regelmäßigen Austausch und diese haben uns mitgeteilt, dass sie derzeit noch in der Phase der Anhörung und Prüfung des einzelfallbezogenen Verwaltungsverfahrens sind», teilte ein Sprecher des Sozialministeriums nun mit.

Gesundheitsamt überprüft jeden Fall einzeln

Die Gesundheitsämter betrachten bei der Kontrolle der Impfpflicht jeden Fall einzeln. Zunächst wird versucht, die Betroffenen von der Maßnahme zu überzeugen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Amt «innerhalb einer angemessenen Frist» das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro ist möglich. Die Betreiber können aber auch versuchen, individuelle Lösungen zu finden, um den Schutz gefährdeter Gruppen zu gewährleisten. Dazu zählten etwa patientenferne Tätigkeiten oder besondere Hygienemaßnahmen für Beschäftigte, um Betretungsverbote zu vermeiden.

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft hatte bereits gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Diese werde im Gesundheitsbereich als ungerecht empfunden.

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