Strobl: "Mehr Druck auf Hartz-IV-Empfänger ausüben"

02. September 2022 , 08:23 Uhr

Fördern und Fordern – so sollten Arbeitslose wieder Jobs bekommen. Nun werden die Hartz-IV-Sanktionen vorerst aber ausgesetzt. Ein schwerer Fehler, sagt Innenminister Strobl. Viele Arbeitslose müssten mehr unter Druck gesetzt werden. Damit liegt er falsch, sagen andere.

„Es müssen Kürzungen angedroht werden“

Statt der weitgehenden Aufhebung der Hartz-IV-Sanktionen müssen arbeitsunwillige Arbeitslose aus Sicht des CDU-Landesvorsitzenden Thomas Strobl stärker unter Druck gesetzt werden, damit sie Jobangebote annehmen. Es müssten vielmehr Kürzungen angedroht und durchgesetzt werden, wenn wiederholt angebotene Stellen nicht besetzt würden. Die jüngste Änderung der Sanktionspraxis für Hartz-IV-Empfänger durch die Berliner Ampel-Koalition sei ein «schwerer Fehler» gewesen, sagte Strobl.

„Nicht sofort, nicht unmenschlich“

Der CDU-Politiker räumte ein, dass sich viele Hartz-IV-Empfänger bemühten, Arbeit zu finden. Aber wer sich nicht bemühe, Termine nicht wahrnehme oder sich nicht für Fortbildung interessiere, dem müssten Leistungen gekürzt werden, forderte Strobl, der auch baden-württembergischer Innenminister ist. «Nicht sofort, nicht unmenschlich, aber in einem sorgfältig ausdifferenzierten, abgewogenen System.»

Diakonie widerspricht Strobl

Die Diakonie Württemberg widersprach dem CDU-Landeschef. «Unsere Erfahrung ist, dass arbeitslose Menschen in den meisten Fällen auch arbeiten wollen, dass sie unter ihrer Situation leiden», sagte die Diakonie-Vorsitzende Annette Noller. Grund für das derzeit geltende einjährige Moratorium ist das für 2023 geplante Bürgergeld anstelle des heutigen Hartz-IV-Systems, das auch mit einer Neuregelung bei den Sanktionen verbunden sein soll. Zudem muss der Gesetzgeber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 umsetzen.

Bürgergeld kommt 2023

Ausgesetzt wird für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei wiederholten Meldeversäumnisse oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Wenn im nächsten Jahr das neue Bürgergeld kommt, sollen wieder Kürzungen um 30 Prozent möglich sein.

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