Baden-Württemberg (pm/lk) – Sport und Bewegung sind essenziell für ein ausgeglichenes und gesundes Leben. In den letzten Wochen lag der Vereinssport aber aufgrund der Corona-Beschränkungen brach. Nur Spazieren, Joggen, Walken oder Radfahren war möglich. Doch schon ab kommender Woche können Sportler wieder loslegen. Gerade beim Sport im Freien wird es einige Lockerungen geben – natürlich auch hier mit Hygieneauflagen.
Voraussichtlich ab kommenden Montag sind alle Sportarten, die unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, in Baden-Württemberg wieder erlaubt. „Unser oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Deshalb können wir auch im Breiten- und Leistungssport nur schrittweise Lockerungen ermöglichen. Wir beginnen nun in einem ersten Schritt mit kontaktlosen Trainings- und Übungsangeboten im Freien“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Gerade bei Sportarten wie zum Beispiel Leichtathletik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschießen auf Außenanlagen können die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten werden.“
Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Meterneingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und Sportler müssen sich zu Hause umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen.
Für Fußballmannschaften bedeutet dies, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen. Tennis oder Golf sind als freies Spiel, Einzel- oder Kleingruppentraining möglich.
Sollten die Infektionszahlen stabil auf niedrigem Niveau bleiben, sollen in einem weiteren Schritt auch Sport- und Trainingsangebote in Schwimmbädern, Sporthallen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten unter strengen Auflagen ermöglicht werden.