Schwerpunktaktion zur Überprüfung von Clubs und Diskotheken

29. September 2021 , 15:11 Uhr

Pforzheim (pm/lk) – Clubs und Diskotheken haben lange warten müssen, ihre Türen für Feiernde trotz Corona-Pandemie wieder zu öffnen. Seit Kurzem ist Tanzen dort unter Auflagen wieder möglich. Doch werden die Vorschriften eingehalten? Die Polizei will sich das am kommenden Wochenende in Baden-Württemberg genauer anschauen.

Kontrollen in Clubs und Diskotheken

Wegen der drohenden vierten Corona-Welle müssen sich Clubs und Discos am kommenden Wochenende auf strenge Hygienekontrollen einstellen. Bei Schwerpunktkontrollen werden nach Auskunft des Grünen Gesundheitsminister Manne Lucha Beamte verstärkt unterwegs sein. „Wir starten jetzt in den Herbst, in dem sich die Menschen vor allem innen aufhalten. Wir ermöglichen in den aktuellen Corona-Verordnungen viele Freiheiten – gerade deswegen ist es wichtig, dass sich alle an die Regeln halten, um unseren bisherigen Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie nicht zu gefährden“, erklärte Lucha. Jeder habe die Verantwortung dafür, dass man die vierte Welle möglichst klein halte.

Auch Überprüfungen in Pforzheim

Auch in Pforzheim werden an diesem Wochenende stichprobenartig Kontrollen stattfinden. Verstöße gegen Vorgaben der Corona-Verordnung durch Betreiber oder Besucher werden entsprechend dem aktuellen Bußgeldkatalog zur Anzeige gebracht. Die Corona-Verordnung verpflichtet die Betreiber von Clubs und Diskotheken zur Erstellung eines Hygienekonzepts und zur Erhebung der Kontaktdaten ihrer Besucher. Wer sich an Regeln halte, habe nichts zu befürchten, so Lucha. „Wir wollen aber nicht verschweigen, dass ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung bußgeldbewehrt ist und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.“ Da das Infektionsrisiko in Clubs besonders hoch eingeschätzt werde, sei eine Öffnung nur unter strengen Auflagen und dem Vorliegen eines von der Dehoga-Baden-Württemberg gemeinsam mit der Clubszene erarbeiteten Hygienekonzepts möglich.

Geltende Hygienekonzepte

Eine wichtige Rolle bei den Auflagen spielt die Belüftung des jeweiligen Clubs. Betriebe, die mit ihrer Lüftungsanlage eine Frischluftzufuhr von mindestens 40 Kubikmetern pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen unter Beachtung der 3G-Regel (Geimpfte, Genesene und Getestete) bei voller Kapazität öffnen und Tanzen ohne Masken erlauben. Als Testnachweis gelten nur höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests. Bei weniger starken Lüftungsanlagen dürfen höchstens 70 Prozent der sonst zulässigen Gästezahl in den Club kommen – und nur, wenn die Besucher geimpft oder genesen sind. Clubs ohne Lüftungsanlagen müssen als Ersatz Luftreiniger einsetzen.

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