Schrittweise Öffnung der Schulen und Kitas - Land legt Details für Teststrategie für Lehrer und Erzieher fest

14. Februar 2021 , 13:44 Uhr

Stuttgart/Region (dpa/bo) – Damit Schulen und Kitas nach den Ferien nicht nur geöffnet werden, sondern auch geöffnet bleiben können, will das Land deutlich mehr Corona-Tests anbieten. Für die erweiterte Teststrategie wurden nun Einzelheiten bekannt. Demnach sollen sich Lehrer und Erzieher künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen können.

2 Tests pro Woche möglich

Mehr als 260.000 Beschäftigte in Schulen, Kitas und anderen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sollen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen können. Das Land plant dafür bis zu den Osterferien Ende März Kosten von gut 50 Millionen Euro ein, wie aus einer Vorlage für die nächste Sitzung des Kabinetts hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Antigen-Schnelltest ist freiwillig und soll in Arztpraxen oder Apotheken erfolgen. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, mit Testkits aus der Notreserve des Landes eigene Testangebote für Schulen und Kitas einzurichten. Sozialminister Manne Lucha und Kultusministerin Susanne Eisenmann hatten sich kürzlich darauf geeinigt, die Testangebote für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte im Bildungs- und Betreuungsbereich auf zwei pro Woche auszuweiten. Das bisherige Angebot mit drei Tests bis nach den Osterferien entfällt mit der neuen Strategie. 

Schrittweise Öffnung der Schulen und Kitas ab 22. Februar

Die erweiterte Teststrategie soll die angestrebte Öffnung von Schulen und Kitas flankieren, wie es in der Vorlage heißt. Das Land will vom 22. Februar an zunächst Kitas und Grundschulen schrittweise öffnen. Die Kostenschätzung für die Tests beruht laut Vorlage auf der Annahme, dass die Hälfte der landesweit rund 262.000 Berechtigten das Angebot wahrnimmt. Wer im Schnellverfahren positiv getestet wird, darf seine Schule oder Kita nicht mehr betreten und muss sich an die Vorgaben aus den entsprechenden Corona-Verordnungen halten. Zudem muss das Ergebnis per genauerem PCR-Test bestätigt werden.

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