Rastatt (pm/lk) – Heute startet am Landgericht Baden-Baden der Prozess wegen Brandstiftung in einem Wohnhaus in Rastatt. Angeklagt ist ein 49 Jahre alter Mann, dem vorgeworfen wird, am 2. September vergangenen Jahres in einem psychischen Ausnahmezustand in seiner Wohnung Feuer gelegt zu haben.
Der 49-Jährige soll demnach in den frühen Morgenstunden in seiner Wohnung in Rastatt einen Brand gelegt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aufgrund seiner Drogenabhängigkeit unter einer wahnhaften Störung leidet. Offenbar hatte der Mann die wahnhafte Vorstellung, dass sich in seiner Wohnung ein (imaginärer) Angreifer befinde, vor dem er sich schützen müsse. Aufgrund dieser psychischen Störung sei der Mann nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen und dementsprechend zu handeln.
Das von ihm gelegte Feuer hatte auf den Flur des von neun weiteren Personen bewohnten Gebäudes und auf die Hausfassade übergegriffen. Die Mitbewohner konnten das Gebäude unverletzt entlassen, es entstand Sachschaden in Höhe von rund 150.000 Euro. Der Angeklagte befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus. Die Staatsanwaltschaft möchte ihn dort dauerhaft unterbringen, bis von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht.
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