Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden im Südwesten dürfen ab 1. März öffnen

23. Februar 2021 , 06:01 Uhr

Stuttgart (dpa/mt) – Es gibt einen Hoffnungsschimmer für alle Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden in Baden-Württemberg. Denn sie dürfen nach wochenlangem Corona-Lockdown am 1. März wieder öffnen. Das grün-schwarze Landeskabinett verständigte sich am Dienstag auf eine entsprechende Lockerung. Der Südwesten folgt damit dem Beispiel anderer Länder wie etwa Bayern. Dort dürfen ab Montag allerdings auch Baumärkte wieder öffnen, was im Südwesten nicht der Fall sein wird.

Absprache mit RLP und Hessen

Nach den Friseuren dürfen sich nun die Floristen freuen: Auch die Blumenläden dürfen am kommenden Montag wieder öffnen. Doch als Vorbote für ein großes Sesam-öffne-Dich ist das noch nicht zu verstehen. Zuvor wurde bereits in Bayern eine Öffnung für Anfang März angekündigt. Die Regierung stimme sich auch noch mit den anderen Nachbarländern Rheinland-Pfalz und Hessen ab, so Regierungssprecher Rudi Hoogvliet. In Hessen sind Gärtnereien und Blumenläden schon wieder geöffnet worden. Nach Angaben des Floristenverbands gibt es allein im Südwesten 1200 Blumenläden.

Baumärkte bleiben vorerst dicht

Was weitere Lockerungen des Lockdowns angeht, zeigte sich der Regierungssprecher Hoogvliet zurückhaltend. Zwar seien die Infektionszahlen in Baden-Württemberg mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von um die 40 bundesweit weiter am niedrigsten. Die Zahlen stagnieren allerdings derzeit. Dass die Bayern die Baumärkte ab Montag wieder öffnen, sorgt daher für Unmut im benachbarten Baden-Württemberg. Man sei irritiert angesichts der Kehrtwende des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet. „Bisher war er immer der harte Hund, jetzt fängt er an, eine Sache nach der anderen Sache zu öffnen“, sagte Hoogvliet. In Baden-Württemberg sei eine reguläre Öffnung der Baumärkte nicht vorgesehen. Befürchtet werden Shoppingtouristen, die nun möglicherweise über die Landesgrenze fahren. Auch verstehe man nicht, warum Söder damit nicht auf die Ministerpräsidentenkonferenz kommende Woche gewartet habe. Für die Öffnung von Blumenläden ab Montag habe man noch Verständnis, da es sich um verderbliche Ware handle, sagte Hoogvliet. Aber: „Hammer und Farbe verderben nicht so schnell.“

Hoffnung für Einzelhandel gedämpft

Kretschmann hatte jüngst dem Handel Hoffnung auf eine baldige Wiedereröffnung gemacht. „Sollten wir stabil die 35 erreichen, das heißt, sollten wir diese Inzidenz im Land über mehrere Tage – zwischen drei und fünf Tagen am Stück – unterschreiten, dann werde ich weitere Öffnungsschritte veranlassen“, hatte er vergangene Woche gesagt. Doch heute dämpfte Kretschmann die Hoffnung des Handels auf eine baldige Wiedereröffnung der Geschäfte. Diese sei nur möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liege, erklärte der Grünen-Politiker. Dennoch könne es nicht sein, dass Geschäfte über weitere Wochen kaum etwas verkaufen könnten. Das Konzept Click&Meet, also Einkaufen nach Terminvergabe, könnte eine Perspektive sein. Der Grünen-Politiker mahnte, die momentane Lage sei wegen der Auswirkungen der ansteckenderen Corona-Mutanten „hochproblematisch“. Man müsse Vorsicht walten lassen, er wolle deshalb nur „stücklesweise“ vorgehen. Über weitere Öffnungen soll am 3. März die nächste Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel entscheiden.

Weitreichende Öffnungen in der Pfalz

Trotz einer Inzidenz knapp über 50 in Rheinland-Pfalz (52,0) dürfen dort ab dem 1. März deutlich mehr Geschäfte und Einrichtungen wieder öffnen, als in Baden-Württemberg. Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Dienstag bekanntgegeben. Der Entwurf für eine neue Landesverordnung sieht vor, dass neben Friseuren auch Fußpfleger mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder arbeiten dürfen. Blumenläden, Gärtnereien und Gartencenter sowie Baumärkte dürfen ebenfalls öffnen – allerdings nur im Außenbereich und beschränkt auf „gartencenter-typisches Sortiment“. Auch Zoos und botanische Gärten dürfen wieder Besucher begrüßen. Fahrschulen können praktischen Unterricht mit Maske anbieten. In Musikschulen ist Einzelunterricht möglich. Aber laut Dreyer sind Gesang und das Spielen auf Blasinstrumenten weiter untersagt. Läden dürfen nach vorheriger Terminvergabe auch einzelne Kunden in ihre Räume lassen, um beispielsweise Kleidung anzuprobieren. Diese Regelung könne für Brautmode-Geschäfte von Interesse sein. Weitergehende Öffnungen, etwa für die seit Monaten geschlossene Gastronomie, seien nicht besprochen worden, sagte Dreyer.

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