Neues Wahlrecht
Der Landtag in Stuttgart will heute über ein neues Wahlrecht bei Kommunalwahlen abstimmen. In Baden-Württemberg sollen bei der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2024 auch 16-Jährige als Kandidaten und Kandidatinnen für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte antreten können. Damit will die grün-schwarze Regierungskoalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, mit dem Baden-Württemberg bundesweit Neuland betritt. Eine Zustimmung in zweiter Lesung gilt als sicher.
Jugendliche bereits stimmberechtigt
Als 16-Jährige dürfen Jugendliche bereits bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht).
Neue Altersgrenzen für Bürgermeister
Außerdem sollen Bürgermeister künftig nicht mehr erst ab 25 wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige. Zugleich soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Kandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist. Geplant ist zudem, dass wohnungslose Menschen auch bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen.