Neuer Prozess um gefährlichen Stoß vor Zug in Waghäusel

06. April 2022 , 11:21 Uhr

Karlsruhe/Waghäusel (dpa/svs/tk) – 2020 stößt ein Mann am Bahnhof Waghäusel einen anderen vor einen herannahenden Güterzug. Nur knapp entgeht das Opfer dem Tod. Das Landgericht Karlsruhe muss sich seit Mittwoch noch einmal mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof den Revisionen der beiden Männer gegen das erste Urteil teilweise stattgegeben und eine neue Verhandlung angeordnet hat. Zum Prozessauftakt haben die beiden 27 und 24 Jahre alten Brüder geschwiegen. Ein Urteil wird Anfang Mai erwartet.

Sind die beiden Täter schuldunfähig?

Im zweiten Prozess um den lebensbedrohlichen Stoß eines Mannes vor einen fahrenden Güterzug am Bahnhof in Waghäusel, haben beide Angeklagte von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Landgericht Karlsruhe muss sich seit Mittwoch noch einmal mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) den Revisionen der 27 und 24 Jahre alten Brüder gegen das erste Urteil teilweise stattgegeben und eine neue Verhandlung angeordnet hat. Dabei solle es vor allem um die Schuldfähigkeit der an paranoider Schizophrenie erkrankten Männer gehen. Diese sei nicht richtig beurteilt worden.

Zehn Jahre Haft

Eine andere Kammer hatte im April 2021 den damals 26-jährigen Täter wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt, seinen 23 Jahre alten Bruder wegen unterlassener Hilfeleistung zu neun Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Haupttäter im Sommer 2020 einen 54-Jährigen, der auf dem Bahnsteig in Waghäusel wartete, unvermittelt ins Gleisbett gestoßen hatte. Mit Tritten und Schlägen habe er den Mann daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern – als sich ein Güterzug mit etwa Tempo 90 näherte. Das Opfer konnte sich in eine Lücke pressen und überlebte mit mehreren Knochenbrüchen. Der Haupttäter handelte nach Überzeugung des Gerichts aus Wut und Enttäuschung über seine Lebenssituation in Deutschland. Die angeklagten Brüder aus Syrien hatten vor Gericht geschwiegen. Der Anwalt des Älteren hatte auf eine mildere Strafe plädiert, weil er nicht von einem geplanten Mord seines Mandanten ausging.

BGH beanstandet Schuldfähigkeit

Der BGH beanstandete nichts an den Feststellungen zum Geschehen an sich. Er sah aber die Schuldfähigkeit des Haupttäters nicht richtig beurteilt: «So wurde eine paranoide Schizophrenie nicht ausreichend untersucht, weil das Landgericht die Auffälligkeiten in seiner Lebensführung im Tatzeitraum nur unzureichend gewürdigt hat. Zudem lassen die Ausführungen des Landgerichts eine – sich aufdrängende – Auseinandersetzung mit einer drogeninduzierten Psychose vermissen.» Zu klären sei, ob der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus muss.

https://www.die-neue-welle.de/karlsruhe/stoss-vor-den-zug-wird-neu-verhandelt

Anzeige
Landgericht Karlsruhe Prozess Urteil Waghäusel Zug

Das könnte Dich auch interessieren

19.04.2024 Zwölf Jahre Haft nach Kindes-Entführung und Missbrauch in Edenkoben Landau (dpa/tk) - Wegen der Entführung und des sexuellen Missbrauchs einer Zehnjährigen in Edenkoben hat das Landgericht Landau den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete zudem Sicherungsverwahrung an.    05.04.2024 Terroranschlag auf Straßburger Weihnachtsmarkt - Helfer zu 30 Jahren Haft verurteilt Paris (dpa) – Im Prozess um den Terroranschlag während des Straßburger Weihnachtsmarkts 2018 hat ein Schwurgericht in Paris einen Helfer des Täters zu 30 Jahren Haft verurteilt. Mit der Beschaffung von Waffen habe der 42-jährige Hauptangeklagte dem islamistischen Täter bei der Umsetzung seiner Terrorpläne geholfen, urteilte das Gericht am Donnerstagabend. Langjährige Haftstrafen Zwei weitere Angeklagte, die ebenfalls beim 18.03.2024 Urteil gegen Karlsruher Geiselnehmer erwartet Karlsruhe (dpa/lsw) - Verzweiflungstat oder doch genau geplant - im Prozess um die Geiselnahme in einer Karlsruher Apotheke soll heute das Urteil gegen den 21 Jahre alten Angeklagten gesprochen werden. Ein erster Termin zur Urteilsverkündung musste wegen Krankheit verschoben werden. 19.02.2024 Angeklagter gesteht im Prozess um Karlsruher Geiselnahme Karlsruhe (dpa/lsw) – Der Karlsruher Apotheken-Geiselnehmer hat die Tat gestanden. Er hat sie nach eigenen Worten nur deshalb begangen, um seine Ex-Freundin wiederzusehen. Das Geld – er hatte sieben Millionen Euro gefordert – sei ihm nicht wichtig gewesen, sagte der 21-Jährige am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe. Apotheke nur zufällig überfallen Eigentlich habe er eine Bank überfallen