Neue Corona-Verordnung ermöglicht schrittweise Öffnung für Kulturveranstaltungen

15. Mai 2021 , 10:49 Uhr
Stuttgart/Region (pm/bo) – Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes werden lang ersehnte Öffnungsschritte aus dem Lockdown auch für die Kultur möglich. In der letzten Offnungsstufe sollen dann sogar Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich sein.

„Die Open-Air-Saison kann kommen“

Am Freitag, 14. Mai, wurde die neue Corona-Verordnung für den Bereich Open-Air-Kultur in Baden-Württemberg veröffentlicht. Diese lassen die Hoffnung auf einen Open-Air-Sommer steigen. Die Öffnung wird in drei Schritten erfolgen. Sofern es die Inzidenzzahlen des jeweiligen Stadt- oder Landkreises zulassen, sind im ersten Schritt Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich, in der dritten Stufe auch größere Open Air Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Publikum. „Das sind gute Aussichten für uns alle und für die baden-württembergische Kulturszene“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer am Freitag (14. Mai) in Stuttgart. „Die Open-Air-Saison kann kommen. Wir freuen uns auf einen Sommer mit mehr Kultur.“

Dreistufiger Öffnungsplan

Die seit gestern gültige Corona-Verordnung sieht für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen dreistufigen Öffnungsplan auch für Kulturveranstaltungen vor:
 
Öffnungsstufe 1 tritt bei einem stabilen Inzidenzwert im jeweiligen Stadt- oder Landkreis von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Kraft. Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten dürfen dann ohne Voranmeldung öffnen. Die zulässige Besucherzahl liegt bei einer Person pro 20 Quadratmeter Publikumsfläche. Gleiches gilt für Bibliotheken und Archive. Diese dürfen bei einer Inzidenz von über 100 bei vorheriger Terminbuchung und Besucherbegrenzung (40 qm pro Person) auch weiterhin geöffnet bleiben. Kulturveranstaltungen im Freien sind dann ebenfalls wieder möglich. Dies schließt auch Proben und Aufführungen der Breitenkultur mit ein. Maximal zulässig sind 100 Besucher und Besucherinnen im Freien, wobei der Veranstalter weiterhin dafür zu sorgen hat, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden können. 
 
Öffnungsstufe 2 tritt zwei Wochen nach dem ersten Öffnungsschritt und bei einer weiter stabilen Inzidenzlage unter 100 mit sinkender Tendenz in Kraft. Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern dürfen dann auch in Innenräumen stattfinden. Open Air sind dann bis zu 250 Personen im Publikum erlaubt.
 
Öffnungsstufe 3 tritt dann nochmals zwei Wochen später und bei weiter stabilen Inzidenzwerten unter 100 mit sinkender Tendenz in Kraft. An Kulturveranstaltungen in Innenräumen dürfen in diesem Schritt bis zu 250 Besucher und Besucherinnen teilnehmen. Open Air sind Veranstaltungen bis zu 500 Personen im Publikum erlaubt.

Zutritt nur mit negativem Test-, Impf- oder Genesenennachweis

Generell ist für alle Öffnungsstufen vorgesehen, dass für den Zutritt zu allen Kunst- und Kultureinrichtungen und deren Veranstaltungen, aber auch im Museums- und Bibliotheksbereich ein tagesaktueller negativer Test-, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Datenerhebung und zum Tragen einer medizinischen Maske. Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter.
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