Mehr Menschen impfberechtigt - großer Andrang bei Terminbuchung

03. Mai 2021 , 15:46 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Seit Montag können Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Prioritätsgruppe in Baden-Württemberg einen Termin für eine Corona-Impfung buchen.

Großer Andrang auf Impftermine

„Der Andrang war erwartbar groß“, teilte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart mit. Bis zum Mittag seien über den Impfterminservice online oder über die Telefonnummer 116117 rund 32.000 Termine gebucht worden. Nach wie vor übersteige jedoch die Nachfrage nach Impfstoff das Angebot. „Wer keinen Termin bekommen hat, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen“, empfahl der Sprecher. Über den Tag hinweg würden immer wieder neue Termine von den Impfzentren eingestellt.

Impfen läuft auf Hochtouren

Das Impfen läuft nach Angaben des Ministeriums auf Hochtouren. Mit 54.494 Impfungen in den Zentren sei am Freitag ein Tageshöchstwert erreicht worden. 97.912 am Samstag und Sonntag seien ebenfalls Rekord für ein Wochenende. Bei der Impfquote liegt Baden-Württemberg nach Angaben des Robert Koch-Instituts mit 27,8 Prozent an Erstimpfungen und 7,7 Prozent vollständig Geimpfter jeweils in der unteren Hälfte im Ländervergleich. Baden-Württemberg habe sich aber „ordentlich“ nach oben gearbeitet, betonte ein Ministeriumssprecher.

Priorisierungsgruppe 3 an der Reihe

Zu den neuerdings Impfberechtigten gehören Menschen mit behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma sowie Adipositas. Ebenfalls impfberechtigt sind auch jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die wegen einer dieser Erkrankungen oder des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind.

Attest des behandelnden Arztes nötig

Mit dem nun anstehenden Öffnungsschritt sind den Angaben nach weitere rund 1,5 Millionen Menschen impfberechtigt. Nachweisen können sie dies mit einem Attest des behandelnden Arztes. Für die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gibt es wie bisher eine Vorlage für eine Selbstbescheinigung auf der Homepage des Sozialministeriums.

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