Baden-Württemberg (ass) Ab Montag gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Das bedeutet in Bahnen, Bussen und beim Einkaufen: Maske auf. Doch laut einem Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums ist die kommende Woche erst mal eine sogenannte „Eingewöhnungsphase“. Bei Verstößen soll es diese Woche noch keine Strafen geben. Wie hoch die Geldstrafen in Zukunft sein werden, steht noch nicht fest. Es hänge vom Verhalten der Bürger*innen in der ersten Woche ab, wie intensiv dann kontrolliert wird. Anders sieht es bei Verstößen gegen das Kontaktverbot aus. Hier drohen hohe Geldstrafen.
Sollten sich Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht an die Maskenpflicht halten, sehe der Sprecher des Innenministeriums die Verantwortung bei den Verkehrsbetrieben. Doch wie die BNN berichteten, ist die KVV da raus. Laut einem Sprecher der Karlsruher Verkehrsbetriebe können sie die Fahrgäste lediglich auf die Pflicht hinweisen.
Wer mehrmals gegen die Corona-Maßnahmen verstößt, kann sogar bis zu 25. 000 Euro Strafe zahlen.
Quelle: Bußgeldkatalog Baden-Württemberg