Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

15. Oktober 2020 , 11:17 Uhr

Mannheim (dpa/pm/mt) – Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Beherbergungsverbot vorläufig aufgehoben

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden. Das Gericht hat den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig angesehen. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen Treiber des Infektionsgeschehens gewesen seien, so dass drastische Maßnahmen nötig gewesen seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten.

Kretschmann bisher nur für Lockerungen

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich dazu am Donnerstag geäußert: „Wir werden jetzt das Beherbergungsverbot aufheben, der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot als unverhältnismäßig angesehen. Das Gericht hat den Maßstab der Verhältnismäßigkeit zur Person zu Grunde gelegt. Wir als Politik müssen aber verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet.“ Das seien unterschiedliche Sichtweisen. In einem Rechtsstaat habe jedoch die Judikative das letzte Wort und nicht die Exekutive“, so Kretschmann. Der Ministerpräsident hat außerdem erklärt, dass angesichts der ernsten Lage Reisen auf das unbedingt Notwendige reduziert werden sollten: „Sicherlich gehören Hotels nicht zu den Treibern der Infektion. Aber das Virus verbreitet sich nun mal auch durch Reisen. So kam es ja aus China in die ganze Welt und zum Beispiel im März aus Ischgl zu uns nach Baden-Württemberg.“ Kretschmann hat noch einmal an die Menschen appelliert: „Jetzt kommt es wirklich darauf an, das Virus wieder einzudämmen und Möglichkeiten der Verbreitung zu unterbinden. Da sind wir alle gefordert. Denn steigen die Zahlen weiter, dann werden die Maßnahmen nur umso härter.“

Wolf (CDU): Beherbergungsverbot nicht verhältnismäßig

Minister Guido Wolf (CDU) sieht sich durch die vorläufige Aufhebung des Beherbergungsverbots bestätigt: „Die Aufhebung des Beherbergungsverbots durch den Verwaltungsgerichtshof kommt nicht überraschend. Die Argumentation entspricht dem Vorbringen zahlreicher Verwaltungs- und Verfassungsrechtler der vergangenen Tage und auch unseren rechtlichen Bedenken gegen das Verbot, auf die ich immer wieder hingewiesen habe: Wir haben inzwischen verlässlichere Erkenntnisse über Infektionswege und -risiken, und diesen zufolge ist das Infektionsrisiko bei Beherbergungen unter entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln gering. Daher ist das Beherbergungsverbot nicht verhältnismäßig.“ Stattdessen müsse man sich auf die Maßnahmen konzentrieren, die wirklich helfen, das Infektionsrisiko zu senken, so Wolf.

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