Keine verschärften Corona-Regeln im Südwesten

27. September 2022 , 11:22 Uhr

Trotz deutlich steigender Erkrankungszahlen will Baden-Württemberg seine Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie nicht verschärfen. Das Kabinett hat eine neue Corona-Verordnung, nach der die derzeit im Land geltenden Regelungen ab Oktober weitgehend beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden. Demnach wird es im Südwesten vorerst keine Maskenpflicht in Restaurants und Geschäften geben.

Sieben-Tage-Inzidenz  bei 273,6

Gesundheitsminister Manne Lucha hatte aber vor kurzem weitere Regeln in Aussicht gestellt, sollte sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich verschlechtern. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag bei 273,6, in der Vorwoche noch bei 187,1.

Bundesweit Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen

In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln des Bundes zum Umgang mit der Pandemie vor. Bundesweit gilt eine Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können auch in Restaurants und anderen Innenräumen wieder das Tragen von Masken vorgeben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.

«Übergang von der Pandemie zur Endemie»

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann  hatte vor einer Woche verkündet, er sehe das Land im «Übergang von der Pandemie zur Endemie». Eine Überlastung der Kliniken sei derzeit nicht zu befürchten, da die neuen Omikron-Varianten zwar ansteckend seien, aber nicht zu gravierenden Erkrankungen führten. Das bedeute, dass er «vom „Team Vorsicht“ ins „Team Liberalisierung“» wechseln könne. «Bei einer Endemie sind die Leute wieder selbst für sich verantwortlich. In der Phase sind wir.»

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