Karlsruhe (pm/lk) – Der Karlsruher Gemeinderat beschäftigt sich am Dienstag mit der Frage, ob Gastronomen in diesem Herbst und Winter Heizpilze nutzen dürfen. So könnte die von Corona gebeutelte Gastronomie in der kalten Jahreszeit unterstützt werden. Allerdings sind die Heizpilze aufgrund der schlechten Umweltbilanz bisher in vielen Städten und Gemeinden verboten.
Cafés, Restaurants und Biergärten beklagen durch Corona hohe Einbußen. Daher fordert der Hotel- und Gaststättenverband die Genehmigung von Heizpilzen in der kälteren Jahreszeit. Gastronomen könnten so in diesem schweren Corona-Jahr die Außengastronomie verlängern und mehr Gäste anlocken. Die Heizpilze sind im öffentlichen Raum in Karlsruhe bislang verboten. Der Gemeinderat berät heute, ob es eine Ausnahmegenehmigung für die Heizstrahler geben soll. Auch über Zelte als Wetterschutz wurde im Vorfeld diskutiert.
Sogar der Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, hat keine Einwände gegen einen vorübergehenden Betrieb elektrischer Heizstrahler in der Gastronomie. „Für eine Übergangszeit – etwa bis es einen Corona-Impfstoff für die breite Bevölkerung gibt – ist der Einsatz von Heizpilzen vertretbar“, sagte Messner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wir müssen abwägen: Gehen wir in die Lokale und vergrößern das Risiko einer Ansteckung? Oder bleiben wir länger draußen, als wir das normalerweise könnten, und nehmen die elektrischen Heizstrahler?“
Grundsätzlich sehe das Umweltbundesamt solche Heizpilze allerdings kritisch, betonte Messner. „Ein handelsüblicher Heizpilz verursacht in acht Stunden Betrieb dieselbe Menge CO2 wie ein Benzinauto auf einer Strecke von 145 Kilometern. Daher sollten wir uns grundsätzlich aus dieser Technologie verabschieden.“
Andere Städte und Gemeinden, wie beispielsweise Stuttgart oder Ettlingen, haben den Einsatz von Heizstrahlern bereits genehmigt.
https://www.die-neue-welle.de/corona-tipp/gruenes-licht-fuer-heizstrahler-in-ettlingen-aber-nur-zeitlich-befristet