Integrierte Ausländer sollen bessere Bleibe-Perspektive erhalten

13. August 2022 , 14:30 Uhr

Baden-Württemberg will gut integrierten Ausländern leichter einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen. Dies teilten das Staatsministerium und das Migrationsministerium am Samstag in Stuttgart mit.

Integrierte Flüchtlinge sollen künftig bleiben dürfen

Das Land erließ einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden, damit künftig die gesetzlichen Spielräume des Aufenthaltsgesetzes einheitlich zugunsten eines Bleiberechts gut integrierter Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, genutzt werden. Damit wurde ein Vorhaben des Koalitionsvertrags von Grün-Schwarz umgesetzt. Zuvor hatte die «Stuttgarter Zeitung» (Samstag) darüber berichtet. Konkret geht es um Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes. Ausländerrecht ist Bundesrecht. Paragraf 25b sieht vor, dass Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde und nur als Geduldete im Land leben, nach acht Jahren ein Aufenthaltsrecht erlangen können – in besonderen Fällen nach sechs Jahren. Diese beiden Fristen können bei besonderen Integrationsleistungen um zwei Jahre verkürzt werden. Solche Beispiele wurden nun in dem Erlass der Landesregierung konkretisiert.

Neue Hoffnung auf dem Arbeitsmarkt

Der Staatssekretär im Staatsministerium Florian Hassler (Grüne) sagte: «Wir folgen in unserer Flüchtlingspolitik der Leitlinie von Humanität und Ordnung.» Er verwies unter anderem auf den Wunsch vieler Unternehmen, die Regeln für gut integrierte Flüchtlinge im Arbeitsleben großzügiger auszulegen. «Denn in vielen Branchen – von der Gastronomie, über die Pflege bis zum produzierenden Gewerbe – wird händeringend nach Arbeitskräften gesucht.» Gut integrierte Beschäftigte, die bisher in Deutschland nur geduldet waren, würden nun eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommen. Der Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek (CDU) sagte, es würde die Leistung der Menschen gewürdigt, die Deutsch lernten, einen Beruf anstrebten oder sich ehrenamtlich engagierten.

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