Corona-Verordnung im Südwesten verlängert - Maskenpflicht auf Märkten

06. August 2020 , 05:42 Uhr

Karlsruhe/Rastatt/Pforzheim (sso/dpa) -In Baden-Württemberg ist die Corona-Verordnung verlängert worden. Außerdem gibt es ab Donnerstag einige Änderungen. Künftig gilt die Maskenpflicht auch auf Wochen- und Jahrmärkten, sofern diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Die grün-schwarze Landesregierung informierte am Mittwoch über eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung. Zudem ist nun die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen nach den Sommerferien in der Verordnung festgehalten. Die soll aber nicht im Unterricht gelten, sondern vor allem auf den Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten.

Maskenpflicht an Schulen nur auf Fluren und Pausenhöfen

Nach den Sommerferien wird es die Maskenpflicht auch an weiterführenden Schulen geben. Die soll aber nicht im Unterricht gelten, sondern vor allem auf den Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Bei Besuchen in Restaurants, im Schwimmbad oder in Hotels müssen künftig keine E-Mail-Adressen mehr in den Kontaktlisten hinterlassen werden, weil die Datenverarbeitung häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genüge. Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wurde bis zum 30. September verlängert. Die meisten Regelungen wären sonst zum 31. August außer Kraft getreten. Die neue Verordnung soll am Donnerstag in Kraft treten.

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Corona-Verordnung Maskenpflicht

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