Impfung für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur ab Mitte Mai

30. April 2021 , 06:30 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) –Beschäftigte der sogenannten kritischen Infrastruktur wie etwa aus dem Lebensmittelhandel, der Energieversorgung und aus anderen Teilen in Baden-Württemberg sind voraussichtlich von Mitte Mai an impfberechtigt.

Bescheinigung muss ausgefüllt werden

Wie Sozialminister Manne Lucha am Donnerstag in Stuttgart mitteilte, wurde dazu eine Liste der Unternehmen und Bereiche veröffentlicht. Für eine Impfung müsse eine Bescheinigung ausgefüllt werden, die auf der Homepage des Ministeriums abrufbar sei. Für eine flächendeckende Impfung in den Betrieben durch die Betriebsärzte müsse aber der Bund noch weitere Voraussetzungen schaffen. „Solange diese Regelungen noch nicht getroffen wurden, werden sich die Beschäftigten dann auch in den Impfzentren impfen lassen können“, sagte Lucha.

Lebensmittelhandel, Polizei und Feuerwehr

Zu den ab Mitte Mai geltenden Bereichen zählen laut Ministerium Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel sowie Personen, die in besonders relevanter Position in bestimmten Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, wie Journalisten und Wahlhelfer. Aber auch diejenigen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, wie etwa der Landesverwaltung, bei der Bundeswehr, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz (einschließlich des Technischen Hilfswerks), in der Justiz oder in der Rechtspflege tätig sind.

Apotheker und Bestatter zuletzt an der Reihe

Da zu wenig Impfstoff zur Verfügung stehe, müsse auch in dieser Gruppe priorisiert werden. Menschen, die im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen tätig seien, seien zuerst an der Reihe.

Landesverwaltung erhält keine Sonderrechte

Auch bestimmte Beschäftigte der Landesverwaltung sind laut Lucha beim nächsten Öffnungsschritt impfberechtigt. Die Zahl der Impfberechtigten in besonders relevanter Position solle dabei 15 Prozent der Gesamtzahl der Beschäftigten der Landesverwaltung nicht überschreiten. „Es gibt für Beschäftigte der Landesverwaltung keine Sonderrechte, aber auch keine Nachteile“, erklärte Lucha.

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