Großveranstaltungen mit wenigen Ausnahmen bis Ende Oktober verboten

17. Juni 2020 , 15:06 Uhr

Berlin (dpa/lk) Wer in diesem Jahr noch auf den Besuch eines Festivals oder Volksfestes hofft, wird wahrscheinlich enttäuscht werden. Am Mittwoch haben Bund und Länder über den Umgang mit den Corona-Folgen beraten, und auch die Maßnahmen wurden erneut thematisiert. Demnach sollen die Großveranstaltungen in ganz Deutschland noch bis Oktober verboten werden. Aber es könnte Ausnahmen geben.

Verbot bis Ende Oktober

Die Bundesländer wollen Großveranstaltungen grundsätzlich bis mindestens Ende Oktober verbieten. Dies gelte für solche Veranstaltungen, „bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist“, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Formulierungsvorschlag für das Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel am Mittwochnachmittag. Demnach könnte es Ausnahmen geben, wenn die Vorgaben eingehalten werden können.

Menschenansammlungen bergen Infektionsgefahr

In dem Textvorschlag heißt es weiter: „Versammlungen genießen grundrechtlich besonders verbürgten Schutz.“ Angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsgefahren „ist aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen“. In einer früheren Beschlussvorlage für das Treffen mit Merkel war offen gelassen worden, ob Großveranstaltungen womöglich auch bis Ende des Jahres verboten bleiben könnten.

Frist bis 31. Oktober

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet sagte nach dem vorbereitenden Treffen der Regierungschefs in Berlin: „Bei Großveranstaltungen haben wir jetzt die Frist 31. Oktober. Aber wir haben ein paar Kriterien, wenn zum Beispiel rückverfolgbar ist, wer wo gesessen hat, dass man auch schon vorher größere Veranstaltungen durchführen kann.“

Ausnahmen bei Einhaltung der Hygienekonzepte

Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther sagte der dpa, Großveranstaltungen sollten ab dem 1. September möglich sein, aber nur dann, wenn Kontaktbeschränkungen und Hygienekonzepte eingehalten würden. Auf Nachfrage, wie das beispielsweise bei Fußballspielen aussehen könnte, sagte Günther, über die konkrete Ausgestaltung habe man nicht gesprochen. Es gehe um eine grundsätzliche Vereinbarung.

Verlängerung bis Jahresende?

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte im Voraus sogar darüber nachgedacht, das Verbot von Großveranstaltungen bis Jahresende aufrecht zu erhalten. „Man weiß, wie die Epidemien entstanden sind. Das waren oft solche Großveranstaltungen“, begründete der Grünen-Politiker seine Haltung. Volksfeste wie zum Beispiel ein Schützenfest oder eine Krimes dürfe man nicht zu schnell wieder zulassen, warnte er.

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