Geschenk kommt nicht an? Das ist bei Paketen aus dem Ausland zu beachten

18. Dezember 2019 , 15:29 Uhr

Karlsruhe (pm/cmk) Das ist wahrscheinlich jedem Online-Shopper schon einmal passiert: Das bestellte Paket oder Geschenk kommt einfach nicht an. Das kann in vielen Fällen daran liegen, dass die erwartete Sendung beim Zoll feststeckt. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie Dinge im Ausland bestellen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer

Viele Menschen shoppen gerne online. Es geht schnell, die Auswahl ist riesengroß und in der Regel werden die Pakete einfach nach Hause geliefert. Doch bei Bestellungen aus einem Drittland müssen einige Bestimmungen beachtet werden, vor allem wenn das Geschenk noch rechtzeitig zu Weihnachten kommen soll. Hier können Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchsteuern anfallen, darauf macht nun das Hauptzollamt Karlsruhe aufmerksam. 

Wenn das Paket von einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) kommt:

Sind diese zwei Bestimmungen nicht erfüllt, sieht es mit der termingerechten Zustellung schlecht aus. „Ansonsten wird das Paket nicht direkt zugestellt, sondern zum nächstgelegenen Zollamt gebracht“, so Stephanie Henig, Sprecherin des Hauptzollamts. Auch bei gefälschten Produkten sollten Sie wachsam sein. Stellt sich eine Ware als Plagiat heraus, ist also widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen des Originalherstellers versehen, wird sie sichergestellt und vernichtet. Dabei wird die Kaufsumme nicht vom Lieferanten erstattet, Sie als Käufer bleiben auf den Kosten sitzen. Der Rechteinhaber (Marke) hat in diesem Fall die Möglichkeit, ein zivilrechtliches Verfahren einzuleiten. Auch geschützte Tierarten und Pflanzen dürfen nicht eingeführt werden. Hier drohen sogar strafrechtliche Folgen.

Auch Shirt für 21 Euro landet beim Zoll

Doch auch wenn die Sendung zugestellt wird, können noch Kosten auf Sie zukommen. So werden ab einem Warenwert von mehr als 22 Euro die Einfuhrumsatzsteuer von sieben oder 19 Prozent und gegebenenfalls Verbrauchsteuern fällig. Ab einem Warenwert von 150 Euro fällt der warenbedingte Zoll an. Wichtig zu wissen: Die Bemessungsgrundlage für die Abgaben bezieht sich auf den tatsächlich entrichteten Betrag, also inklusive Portokosten, wenn diese vom Empfänger bezahlt wurden. So landet ein T-Shirt für umgerechnet 21 Euro beim Zollamt, wenn noch Versandkosten hinzukommen.

Auch reine Geschenksendungen von einem privaten Absender an einen privaten Empfänger sind nur bis zu einem Wert von 45 Euro frei von Abgaben. Ratsam ist es, sich am besten schon vor einer Bestellung über mögliche Gebühren zu informieren. Die zentrale Auskunftstelle hat die Telefonnummer (0351) 44 83 45 10. Weitere Informationen finden Sie hier.

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