Generelle Maskenpflicht in Rastatter Innenstadt aufgehoben

16. Juni 2021 , 07:00 Uhr

Rastatt (pm/lk) – Dank der sinkenden Corona-Inzidenzwerte im gesamten Landkreis sind auch in Rastatt wieder Einkäufe und Gaststättenbesuche deutlich gelockerter möglich.

Keine Maskenpflicht in der Innenstadt

Seit Montag gilt in der Rastatter Innenstadt keine generelle Maskenpflicht mehr. In Fußgängerbereichen müssen nur noch medizinische Masken getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Auf dem Wochenmarkt sind Masken nach wie vor Pflicht.

Kostenfreies Parken bis Mitte August

Als weiteren Willkommensgruß an alle Kundinnen und Kunden des Rastatter Einzelhandels bietet die Stadt Rastatt von Samstag, 19. Juni, bis einschließlich Sonntag, 15. August, kostenfreies Parken auf Stellplätzen der Innenstadt an. Das Angebot gilt in den Straßen der Tarifzonen I und II (siehe Plan) und für jeweils maximal drei Stunden. Eine Parkscheibe ist unbedingt gut sichtbar ins Auto zu legen. Hinweisschilder auf den städtischen Parkscheinautomaten geben Auskunft über die Aktion. Im Aktionszeitraum wird der Kommunale Ordnungsdienst regelmäßig kontrollieren.

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