Stuttgart/Karlsruhe (bo) – Für Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 besteht für Fahrgäste von öffentlichem Personennah- und oder Fernverkehr ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht. Das Tragen einer OP-Maske im ÖPNV ist demnach nicht mehr erlaubt.
Ab einer 7-Tages Inzidenz von 100 müssen Fahrgäste des ÖPNV ab sofort eine FFP2-Maske tragen. „Im öffentlichen Personennah- und oder Fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste die Pflicht eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu tragen“ – heißt es im FAQ des Landes Baden-Württemberg zur aktuellen Bundes-Notbremse. Demnach muss sowohl während der Fahrt, als auch bereits an den Haltestellen, Bahnhöfen oder sonstigen Wartebereichen eine FFP2-Maske getragen werden. Die Regelung gilt auch für Schüler. Lediglich das Servicepersonal wird von dieser verschärften Maskenregelung ausgenommen, beim Kontakt mit den Kundinnen und Kunden müssen dieses mindestens eine medizinische Maske tragen.