Einkaufen ist ab heute wieder möglich - auch Karlsruher Zoo öffnet

07. März 2021 , 17:54 Uhr

Treffen mit 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt

Die Corona-Einschränkungen in Baden-Württemberg werden ab heute teils gelockert. So dürfen sich in Kreisen mit einer Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner künftig wieder bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, wie aus der am Wochenende veröffentlichten aktualisierten Corona-Verordnung des Landes hervorgeht. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen trotzdem als ein Haushalt. Zusammen Sport an der frischen Luft machen dürfen künftig wieder fünf Menschen aus zwei Haushalten, auch hier zählen Kinder bis 14 Jahre nicht mit. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist immerhin im Freien möglich.

Viele Einzelhändler dürfen öffnen

Auch der Handel im Südwesten soll unter den Hygieneauflagen von mehreren Lockerungen profitieren. So dürfen etwa Baumärkte, die bisher nur ihren Gartenabteilungen öffnen durften, wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen, zudem machen Buchläden auf. Viele andere Einzelhändler, die bisher ihre Geschäfte nicht öffnen durften, können ihren Kunden bei regionalen Inzidenzen unter der 100er-Marke nun zumindest wieder Einkäufe nach Terminvereinbarungen (Click & Meet) anbieten.
Auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Bibliotheken und Büchereien.

Lockerungen abhängig vom Infektionsgeschehen des Stadt- oder Landkreises 

Weitere Öffnungen und Lockerungen sind möglich und an das Infektionsgeschehen des jeweiligen Stadt- oder Landkreises gebunden. Kreise, die schon jetzt seit fünf oder mehr Tagen unterhalb einer Inzidenz von 50 liegen, können sogar den gesamten Einzelhandel öffnen. Trotzdem hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann angekündigt, bei steigenden Fallzahlen wieder streng durchgreifen zu wollen. Steigt die Inzidenz regional auf über 100, werden die meisten Lockerungen zurückgenommen.

Terminshopping und Zoobesuche in Karlsruhe

Im Stadt- und im Landkreis Karlsruhe lag die Inzidenz am Sonntag drei Tage in Folge im Korridor zwischen 50 und 100 Neuinfektionen innerhalb einer Woche. Aktuell beträgt die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 66,7 und für den Stadtkreis Karlsruhe 74. Damit dürfen ab heute neben Buchhandlungen, Blumengeschäften und Gartenmärkten auch Einzelhandelsgeschäfte sogenanntes „Terminshopping“ anbieten, also Einkäufe mit vorheriger Terminbuchung. Ebenso sind mit Terminbuchung und Dokumentation auch Besuche von Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten wieder möglich. Der Zoologische Stadtgarten in Karlsruhe öffnet daher seine Tore ab Dienstag für Besucher. Der Besuch ist jedoch nur mit vorheriger Online-Ticket-Buchung möglich und die tägliche Besucherzahl ist auf 2.000 Menschen beschränkt. Selbstverständlich gelten auch hier Abstandsregeln und eine Maskenpflicht. Dieselben Regelungen gelten auch für den Kreis Rastatt (87,3)

Keinen Einkaufstourismus betreiben

Dagegen gibt es weitere Lockerungen in Baden-Baden (39,9), dem Enzkreis (35,6), dem Kreis Freudenstadt (46,5) und der Stadt Pforzheim (38,1). Hier liegt die 7-Tage-Inzidenz seit fünf Tagen in Folge unter 50. Einzelhandel, Läden und Märkte dürfen mit Hygienekonzepten wieder vollständig öffnen. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten sind wieder zugänglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen jetzt Einzelpersonen und Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren unterrichten; dies gilt nicht für Tanz- und Ballettunterricht. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist immerhin im Freien möglich. Allerdings appellieren die Behörden hier ausdrücklich, dass Menschen aus dem Umland mit höheren Inzidenzen und weniger Lockerungen nicht für Shoppingtouren anreisen sollen.
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