Karlsruhe (pol/tk) – Wieder einmal ist dem Zoll am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden illegales Gold in den Hände gefallen. Eine Durchreisende hatte ihre wertvollen Mitbringsel nicht ordnungsgemäß angemeldet.
Im Gepäck einer Reisenden stellten die Zollbeamten beim Durchleuchten und der anschließenden Kontrolle mehrere Ringe, Ketten und Armreife fest, bei denen es sich nach Angaben der Frau um Goldgeschenke handelte. Die Reisende hatte eigentlich die Absicht gehabt, direkt in die Schweiz zu fliegen und befand sich somit nur auf der Durchreise. Da sie aber den Schmuck nicht ordnungsgemäß anmeldete, wurde gegen sie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von 280 Euro konnte die Beschuldigte ihre Reise fortsetzen.
Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an bzw. mitunter stellt dies bei Nichtanmeldung ein Steuerstrafverfahren dar.
Damit die Rückreise stressfrei bleibt, kann man sich auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erkundigen, unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.