Corona-Inzidenz steigt weiter - spielt in Baden-Württemberg aber keine Rolle mehr

16. August 2021 , 09:23 Uhr

Region (dpa/lk) – Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus binnen sieben Tagen in Baden-Württemberg wächst weiter stetig. Trotzdem gilt ab sofort eine neue Corona-Verordnung. Dabei wird nicht mehr auf die Inzidenzen geschaut. Besonders für Ungeimpfte und nicht vom Virus genesene Menschen dürfte der Alltag nun vielerorts komplizierter werden.

Corona-Inzidenz im Südwesten erreicht 30

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus binnen sieben Tagen lag im Südwesten am Sonntag bei 30 Ansteckungen je 100.000 Einwohnern. Über der 35er-Schwelle liegen demnach die Stadtkreise Mannheim (59,2), Pforzheim (40,5) Baden-Baden (38,1), Heilbronn (37,1) und Esslingen (35,5), der Main-Tauber-Kreis (40,0) und der Schwarzwald-Baar-Kreis (35,8), die Landkreise Lörrach (38,9) und Breisgau-Hochschwarzwald (37,6) sowie der Rhein-Neckar-Kreis (38,8). Im Südwesten gibt es 44 Stadt- und Landkreise.

Lockerungen für Geimpfte und Genesene in Kraft

Doch künftig wird im Ländle nicht mehr auf die Inzidenzen geschaut. Die neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen ist am Montagmorgen in Kraft getreten. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten. Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen hingegen jetzt wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie in Restaurants in Innenräumen.

Kontaktbeschränkungen fallen komplett

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen. Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist. Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Veranstaltungen und Feiern werden aufgehoben. Anderswo bleibt – auch für Geimpfte und Genesene – die Maskenpflicht erhalten. Sie gilt etwa im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels und bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen zumindest in geschlossenen Räumen.

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