Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen tritt in Kraft

15. März 2022 , 11:38 Uhr

Region (dpa/svs) – Am Dienstag ist die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im baden-württembergischen Gesundheitswesen angelaufen. Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen müssen jetzt geimpft oder genesen sein – und das schriftlich nachweisen können. Aber nicht zuletzt wegen Personalmangels in den Gesundheitsämtern kann die Impfpflicht nicht direkt umfassend kontrolliert werden. Diejenigen, die mindestens eine Impfung haben oder ihre Genesung nachweisen können, dürfen unbehelligt weiter arbeiten.

Impfpflicht im Gesundheitswesen läuft an

Am Dienstag ist die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im baden-württembergischen Gesundheitswesen angelaufen. Bis zum Ende des Tages müssen alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen. Diejenigen, die mindestens eine Impfung haben oder ihre Genesung nachweisen können, dürfen unbehelligt weiter arbeiten.

Für Attest ärztliche Untersuchung nötig

Wer sich auf Basis eines ärztlichen Attests von der Impfung befreien lassen will, muss sehr gute Gründe haben, wie etwa eine gerade erfolgte Transplantation. Die Betroffenen müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, falls das Gesundheitsamt die medizinische Kontraindikation gegen die Immunisierung überprüfen will. Derjenige, der ab dem 16. März, dem Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes, eingestellt wird, muss vor Beginn seiner Tätigkeit die erforderlichen Nachweise vorlegen oder gar nicht erst zum Dienst antreten. Die Daten sollen die Arbeitgeber vorwiegend über ein digitales Meldeportal an die lokalen Gesundheitsämter übermitteln.

Ämter entscheiden im Einzelfall

Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin weitergeht. Es wird zunächst versucht, den Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen – etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke – besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen. Die Neuregelung soll vermeiden, dass Beschäftigte das Virus in die Einrichtungen hineintragen. Das Ressort von Manne Lucha (Grüne) betont: «Obwohl medizinischem Personal und Pflegepersonal bereits zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot unterbreitet wurde, bestehen erhebliche Impflücken bei dieser Personengruppe.»

Auch Bußgelder sind möglich

Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt «innerhalb einer angemessenen Frist» Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeldverfahren ist möglich. Da die Behördenvertreter einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall großer Personalknappheit dem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben.

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

07.03.2024 Großer Handelsstreik am Weltfrauentag in und um Karlsruhe Karlsruhe (pm/dk) – Der Frauentag wird in diesem Jahr zum Streiktag. Die Gewerkschaft ver.di bestreikt am Freitag mehr als 30 Handelsbetriebe aus Karlsruhe und Umgebung. Streik am Frauentag Der Internationale Frauentag steht in diesem Jahr tarifpolitisch im Zeichen der Tarifauseinandersetzung im Handel. Zum ganztägigen Streik sind Beschäftigte an mehr als 30 Standorten aus Karlsruhe und 15.04.2024 Polizei will beim «Blitzermarathon» wieder Temposünder kontrollieren Stuttgart (dpa/lsw) – Mehr als 150 Menschen sind im vergangenen Jahr ums Leben gekommen, weil sie oder andere zu schnell unterwegs waren. Jahr für Jahr soll ein «Blitzermarathon» sensibilisieren. „Speedweek“ ab Montag In den kommenden Tagen werden nicht nur in Baden-Württemberg Hunderte von Polizisten und Polizistinnen ein ganz besonderes Auge auf Temposünder werfen. Beim sogenannten Blitzermarathon, der 07.03.2024 Messerstecherei in Bruchsal - Täter festgenommen Bruchsal/Bretten (pol/dk) – Nach dem Großeinsatz am Montagabend am Bruchsaler Bahnhof wurde der Tatverdächtige jetzt festgenommen. Es hat eine Messerstecherei gegeben und ein Mann wurde schwer verletzt. Täter wurde wiedererkannt Intensive Ermittlungen des Kriminalkommissariats Bruchsal nach einer gefährlichen Körperverletzung am Montagnachmittag im Bereich des Bahnhofes Bruchsal führten zu einem dringenden Tatverdacht gegen einen 25-jährigen deutschen 20.02.2024 Karlsruher Richter kassieren Freispruch für Klimaaktivisten - Urteil lückenhaft Karlsruhe (dpa) – Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Dienstag einen Freispruch wegen Nötigung im Falle einer Straßenblockade durch einen Klimaaktivisten gekippt. Eine grundsätzliche Entscheidung, ob es sich in diesem Falle um Nötigung handelte, wurde aber nicht getroffen, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Fall geht zurück ans Amtsgericht Das Urteil des Amtsgerichtes Freiburg, das einen 32-Jährigen freigesprochen hatte, sei