Bundesnotbremse in Pforzheim um Mitternacht aufgehoben

01. Juni 2021 , 10:20 Uhr

Pforzheim (pm/lk) – Um Mitternacht hat die Bundesnotbremse in Pforzheim geendet. Die Goldstadt lag am Montag den fünften Tag in Folge stabil unter der Inzidenz von 100. Bereits am Samstag war die Bundesnotbremse im Enzkreis gefallen. Allerdings appelliert Daniel Sailer vom Gesundheitsamt des Enzkreises an die Bürger, auch weiterhin wachsam zu bleiben. Die Inzidenzen seien zwar im Sinkflug, doch es gelte weiter umsichtig zu handeln. Er rät die zahlreichen Testmöglichkeiten rege zu nutzen.

Was ändert sich genau?

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen wurden bereits um Mitternacht aufgehoben. Private Treffen sind jetzt mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt; Kinder unter 14, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Museen sowie Freibäder und andere Freizeit-Einrichtungen im Freien dürfen öffnen, auch Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen an der frischen Luft können stattfinden – allerdings mit maximal 100 Besuchern. Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen. Veranstaltungen zur Religionsausübung müssen nicht mehr vorher bei der Behörde angezeigt werden. Generell sind Hygiene- und Testkonzepte notwendig.

Was gilt für die Gastronomie?

Gaststätten dürfen zwischen 6 und 21 Uhr öffnen, und zwar sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Der Platz pro Gast ist begrenzt, im Freien gelten die AHA-Regeln. Für Servicekräfte und Gäste gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske. Die Gäste dürfen die Maske am Tisch beim Verzehr von Speisen und Getränken selbstverständlich ablegen. Die Kontaktdaten müssen dokumentiert werden. Dort, wo die Luca-App im Einsatz ist, kann diese für die Kontaktdaten genutzt werden. In jedem Fall müssen alle Gäste ein tagesaktuelles Testergebnis, eine Bescheinigung über die vollständige Impfung oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Auch Hotels, Campingplätze und andere Übernachtungsbetriebe dürfen wieder geöffnet werden. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen bei längerem Aufenthalt alle drei Tage einen negativen Coronatest vorlegen.

Was ändert sich im Einzelhandel?

Einzelhandel, Bau- und Elektromärkte dürfen in Pforzheim bereits seit einigen Tagen Einkauf mit Termin anbieten. Ab heute gibt es zwei Varianten: die erste ist das bekannte Click&Meet-Konzept, also der Einkauf mit Termin und ohne Testnachweis. Hierbei darf sich pro angefangenen 40 Quadratmetern ein Kunde im Laden aufhalten. Bei Variante 2 dürfen Kunden ohne Termin shoppen, wenn sie ein aktuelles Testergebnis, einen Impf- oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. In diesem Fall können sich doppelt so viele Kunden im Geschäft aufhalten, also ein Kunde pro angefangene 20 Quadratmeter. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- oder Nagelstudios können öffnen – ohne Testpflicht, aber mit vorheriger Terminbuchung. Überall gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Wie sieht es mit Freizeit und Sport aus?

Freibäder, Klettergärten, Minigolf-Anlagen und andere Freiluft-Einrichtungen dürfen geöffnet werden – allerdings nur mit negativem Test sowie mit Hygienekonzepten und unter Einhaltung von Mindestabständen. Zum Beispiel darf in Freibädern nur eine Person pro 20 Quadratmetern eingelassen werden. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport darf außen mit bis zu 20 Personen stattfinden. Indoor-Angebote, Sport- oder Kletterhallen bleiben noch geschlossen. Kurse an Musik- und Kunstschulen können mit maximal 10 Schülern stattfinden. An Kursen von Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen dürfen 10, im Freien 20 Menschen teilnehmen.

Welche Tests und Nachweise dürfen akzeptiert werden?

Corona-Tests müssen innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Besuch oder Einkauf durchgeführt worden sein. Der Nachweis muss von einer offiziellen Schnellteststelle ausgestellt sein. Der Test kann auch von einer geeigneten und geschulten Person des Restaurants, Friseurs oder Einzelhändlers vor Ort durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren müssen nicht getestet werden. Als geimpft gilt, wer einen Nachweis über den vorhandenen vollständigen Impfschutz vorlegt. Dieser ist 14 Tage nach Erhalt der letzten erforderlichen Impfdosis gegeben. Als genesene Person gilt, wer über einen Nachweis verfügt, der bescheinigt, seit mindestens 28 Tagen und maximal vor 6 Monaten mit dem Coronavirus infiziert gewesen zu sein.

Testpflicht in Pforzheimer Kitas aufgehoben

Da in Pforzheim die Sieben- Tages- Inzidenz von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wurde, besteht in allen Stadtteilen ab sofort keine Testpflicht in den Kitas mehr. Den Eltern wird jedoch dringend empfohlen, ihre Kinder auch weiterhin regelmäßig zu testen. Die dazu erforderlichen Selbsttests werden durch die Einrichtungen wie bisher kostenlos zur Verfügung gestellt.

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