Bruchsal (pol/lk) – Verstoß gegen die Corona-Verordnung des Landes – in einer Bruchsaler Discothek haben bereits vor eine Woche Menschen verbotenerweise gefeiert. Und auch am vergangenen Wochenende gab es dort wieder eine unerlaubte Tanzveranstaltung.
In einer Bruchsaler Diskothek hat bereits am 30. August eine nach der Corona-Verordnung der Landesregierung verbotene Tanzveranstaltung statt. Daher ist das Lokal in der Nacht von Samstag auf Sonntag erneut kontrolliert worden. Auch hier wurden wieder Verstöße gegen die Corona sowie die Brandschutzverordnung festgestellt. Gegen den Verantwortlichen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ihm droht eine Strafe in Höhe von bis zu 5.000 Euro.
Bereits vor drei Wochen musste die Polizei zu einer Disco in Meßkirch im Kreis Sigmaringen ausrücken. Auch dort hatten 200 Menschen verbotenerweise in einem Club gefeiert und getanzt. Die Polizei griff ein und räumte die Discothek. Der Betreiber, der seine Disko trotz Corona-Verbots geöffnet hatte, muss jetzt mit einer Anzeige wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung rechnen.
Clubs oder Diskotheken dürfen weiterhin generell nicht öffnen. Allerdings gilt eine Zwischenregelung: Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg ist es mit der aktuellen Corona-Verordnung vereinbar, dass sie öffnen. Allerdings nur, solange sie ausschließlich wie eine Bar oder Restaurant Essen oder Getränke anbieten und die Hygieneregeln beachtet werden. Reine Tanzveranstaltungen sind weiterhin verboten. Das Tanzen aber beispielsweise auf einer privaten Hochzeitsfeier ist wieder zulässig.