Stuttgart (dpa/lsw) – Auch wenn viele Eigentümer von Grundstücken noch in Verzug sind – Baden-Württemberg will die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht wie Bayern verlängern. Es gebe keine ähnlichen Pläne im Südwesten, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.
Für die Grundsteuer B sind nach Angaben des Ministeriums bis zum Dienstagmittag 67 Prozent der Erklärungen eingegangen, davon rund 94 Prozent digital. Die Fristverlängerung für die Grundsteuer B endet am heutigen 31. Januar 2023. Insgesamt sind im Südwesten 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Daran schließt sich ein Erinnerungsverfahren an.
Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.
Der FDP-Finanzexperte Markus Herbrand hat die Länder aufgefordert, nachsichtig mit Fristverletzung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung umzugehen. «Angesichts der bei weitem noch nicht vollständigen Unterlagen appellieren wir an die Bundesländer, auch nachträgliche Einsendungen zu ermöglichen und kulant mit Fristverletzungen umzugehen», sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). «Das Gelingen der verfassungsrechtlich gebotenen Grundsteuerreform hängt entscheidend vom Beitrag der Bürgerinnen und Bürger ab, so dass Kooperation und nicht Strafandrohung das Gebot der Stunde sein sollte.»