Stuttgart (dpa/lsw) – Nach langem Ringen hat der Landtag in Stuttgart das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, das konkrete Ziele für die Einsparung von Treibhausgasen etwa im Verkehr, bei Gebäuden und in der Wirtschaft gesetzlich verankert. Das Land will seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren und bis 2040 klimaneutral werden – fünf Jahre früher, als es der Bund für Deutschland beschlossen hat. Es dürfen dann nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden, wie wieder gebunden werden können.
Die Novelle greift in mehr als zwei Dutzend weitere Gesetze und Vorschriften ein. Unter anderem werden sogenannte Sektorenziele beschlossen – also konkrete Vorgaben für Bereiche wie Landwirtschaft, Straßenbau und Gebäude, um den CO2-Ausstoß zu senken. Für die Fortschritte in den Sektoren sollen laut Gesetz die jeweiligen Ministerien zuständig sein. Entsprechend den Vorgaben des Bundes sollen zudem 1,8 Prozent der Landesflächen für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden. Mindestens 0,2 Prozent sieht das Land für Freiflächen-Photovoltaik (PV) vor.
Vorgesehen ist auch eine PV-Pflicht auf Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen, außerdem beim Neubau von größeren offenen Parkplätzen. Gebäude in Landesbesitz müssen ab 2030 über Solaranlagen verfügen. Außerdem wird bei Baumaßnahmen, Anschaffungen und Aufträgen des Landes ein fiktiver Preis für Emissionen eingerechnet. Dadurch soll die Wahrscheinlichkeit sinken, dass bei Ausschreibungen besonders klimaschädliche Angebote die günstigsten sind.
Die Opposition kritisierte, das Gesetz sei nicht transparent genug, es verschweige die Kosten und sei bei weitem nicht ausreichend im Kampf gegen den Klimawandel.