Baden-Baden: Haftstrafe wegen sexueller Belästigung von geistig behinderter Frau

27. November 2020 , 14:02 Uhr

Baden-Baden (pm/lk) – Das Landgericht Baden-Baden hat einen 70 Jahre alten Mann wegen sexueller Belästigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine geistig behinderte Frau belästigt und sie zu einem Kuss gezwungen hat.

Eineinhalb Jahre auf Bewährung

Ein 70-jähriger Mann ist vom Landgericht Baden-Baden wegen sexueller Übergriffe und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte eine 20-jährige geistig behinderte Frau während einer Busfahrt im Sommer 2018 sexuell bedrängt. Die 20-Jährige sagte in den Vernehmungen, unsittlich berührt worden und zu einem Zungenkuss gezwungen worden zu sein.

Aussage des Opfers glaubwürdig

Die Tat fand auf der Rückbank eines Behindertenbusses statt. Die Ehefrau ist als Fahrerin von geistig und körperlich behinderten Erwachsenen tätig. Sie steuerte zum Tatzeitpunkt den Transporter und hatte nach eigenen Angaben von den Taten nichts bemerkt. Die Aussage der Geschädigten, die unter kognitiven Einschränkungen leidet, erfolgte in einem Nebenraum und wurde per Video in den Sitzungssaal übertragen. Eine psychiatrische Gutachterin stufte die Aussage der Behinderten als glaubhaft ein. Sie habe Details geschildert, die man nicht habe erfinden können.

Taten bis zum Schluss bestritten

Der Angeklagte hatte die Taten in der Verhandlung bis zuletzt bestritten. Die Kammer blieb mit der Strafhöhe 4 Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls eine Aussetzung zur Bewährung beantragt hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

 

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