Karlsruhe (pol/lk) – Seit gestern hat der Einzelhandel geschlossen, aber Weihnachten steht schon vor der Tür. Viele Menschen rund um Karlsruhe, Pforzheim und Rastatt bestellen jetzt noch schnell die letzten Weihnachtsgeschenke im Internet. Doch die Polizei warnt: Augen auf beim Online-Kauf!
Der Einkauf im Internet erfreut sich schon seit vielen Jahren wachsender Beliebtheit und entwickelt sich prächtig. Besonders durch die Corona-Pandemie mit geschlossenen Läden während des ersten Lockdowns hat sich der Trend zum Onlinekauf von Waren aller Art sowie Lebens- und Arzneimitteln nochmals beschleunigt. Der kurzfristig entschiedene erneute „Lockdown“ hat vielen Menschen die Möglichkeit des Einkaufs beim stationären Handel unmittelbar vor den Festtagen genommen und damit zahlreiche weitere Kunden förmlich zum Onlinekauf im Internet gezwungen.
Normalerweise geschieht die Abwicklung der Geschäfte auch völlig ohne Probleme. Doch neben vielen seriösen Anbietern nutzen leider auch Kriminelle den Online-Handel und die Anonymität des Internets für ihre Machenschaften. So ist erst am Dienstag ein Mann aus dem südpfälzischen Edenkoben Betrügern aufgesessen. Der Mann hatte sich für Weihnachten über eine Onlineplattform ein Laufband für mehr als 300 Euro bestellt. Das Geld überwies er auf ein spanisches Konto. Auf das Laufband wartet er bis heute. Vermutlich handelte es sich bei dem Onlinehandel um einen sogenannten Fakeshop.
Bei Beachtung einiger weniger Vorsichtsmaßnahmen kann jeder für sich die Risiken des Einkaufs minimieren und dafür sorgen, dass die bestellten Waren auch tatsächlich bei ihm zuhause ankommen und sein Geld nicht unwiederbringlich in Hände von Betrügern gelangt.
Wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind, sollten Sie umgehend Ihre Bank auffordern, die erfolgte Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten, wie dem Lastschriftverfahren, können Zahlungen bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihr Geldinstitut. Sammeln und sichern Sie alle Belege für die Online-Bestellung. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, Emails und ein Screenshot des Angebots. Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige!