Ab Montag gelten neue Regeln im Kreis Germersheim

09. April 2021 , 11:44 Uhr

Germersheim (pm/lk) – Die weiterführenden Schulen im Landkreis Germersheim starten am kommenden Montag mit Präsenz-Wechselunterricht. Dies ist die zentrale Änderung in der neuen Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim. Diese gilt ab dem 12. April bis einschließlich 18. April.

Präsenz- und Wechselunterricht an weiterführenden Schulen

Kreis und Land haben sich trotz der aktuell hohen Inzidenzzahl im Landkreis Germersheim auf Präsenz- und Wechselunterricht an den weiterführenden Schulen ab dem 12. April verständigt, so wie es bereits an den Grund- und Förderschulen im Kreis praktiziert wird. Wie in unserem Pilotverfahren der freiwilligen Selbsttestung an den Grund- und Förderschulen, wird dieses „Germersheimer Modell“ nun landesweit auch auf die weiterführenden Schulen ausgeweitet. Landrat Fritz Brechtel appelliert, dieses Angebot der freiwilligen Selbsttests zu nutzen und dadurch den Schulalltag sicherer zu machen.

Landkreis weiterhin über 100er Inzidenz

Im Landkreis Germersheim besteht weiterhin eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr sowie eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Gastronomische Einrichtungen bleiben, auch im Außenbereich, geschlossen.

Beschränkungen bei Kontakten und Sport

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. In den Kindertagesstätten im Landkreis gibt es – wie gehabt – eine Betreuung im Rahmen des „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Montag in Kraft und gilt zunächst bis 18. April 2021.

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