Ab Mittwoch Ausgangsbeschränkung in Rastatt und Baden-Baden

29. März 2021 , 17:08 Uhr

Rastatt/Baden-Baden (pm/mt) – Die Landesregierung hatte schon angekündigt, Stadt,- und Landkreise, die die Corona-Notbremse nicht richtig anwenden, klar anzuweisen. Die Notbremse greift ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100. Bisher gibt es keine landesweit angeordnete nächtliche Ausgangssperre – der Landkreis Rastatt und der Stadtkreis Baden-Baden führen sie ab Mittwoch aber wieder ein. Beide Kreis liegen in der Inzidenz schon lange deutlich über 100.

Wohnung darf nur mit triftigen Gründen verlassen werden

Die eigene Wohnung darf mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur aus triftigen Gründen gestattet werden. Als diese gelten die Teilnahme an religiösen Feiern, etwa an einer Osternacht oder einer anderen gottesdienstlichen Andacht. Außerdem gelten als triftige Gründe auch die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum sowie die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Erlaubt ist auch der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft, die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen, die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, die Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen. Ferner sind unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden erlaubt.

Aufheben der Regelung bei Inzidenz unter 100

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung ist bis zum 18. April 2021 befristet. Wenn der Inzidenzwert für den Landkreis Rastatt und/oder den Stadtkreis Baden-Baden fünf Tage in Folge unter 100 sinkt, gibt das Gesundheitsamt dies ortsüblich bekannt. Die Ausgangsbeschränkungen gelten dann am Tag nach der Bekanntmachung für die jeweilige Gebietskörperschaft nicht mehr.

Baden-Württemberg will zögernde Kreise bei Notbremse anweisen

Diese Entscheidung entspricht klar der Linie der Landesregierung. Denn die will bei der Anwendung der Corona-Notbremse in Hotspot-Regionen im Zweifel hart durchgreifen. „Wenn wir den Eindruck haben sollten, dass die Notbremse vor Ort ausgesessen wird, werden wir als Land unter anderem mit klaren Weisungen einschreiten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Zuletzt hatte es mehrere Stadt- und Landkreise gegeben, die die Notbremse zunächst nicht konsequent umgesetzt hatte. Das müssen sie tun, wenn der Grenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche schon mehr als 3 Tage lang überschritten haben. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte bereits am Wochenende angekündigt, dass die Notbremse strikt durchgesetzt werden müsse. „Da gibt es kein Vertun mehr.“

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