3G am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln wohl ab Mittwoch

19. November 2021 , 15:31 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz und im Verkehrsbereich sollen voraussichtlich ab kommendem Mittwoch gelten.

3G-Regeln am Arbeitsplatz

Das Bundesarbeitsministerium twitterte am Freitag: „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3GamArbeitsplatz.“ Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Nachfrage, das ab diesem Tag auch die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln und die bundesweiten Testpflichten in Pflegeeinrichtungen in Kraft treten sollen. Die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält auch die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht, die damit ebenfalls ab Mittwoch greifen dürfte.

Voraussichtlich ab Mittwoch in Kraft

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums schränkte auf Nachfrage allerdings ein, dass ein Inkrafttreten davon abhänge, wann das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werde. Laut Gesetz tritt dieses am Tag nach der Verkündung in Kraft. Man rechne spätestens am Mittwoch damit, sagte die Sprecherin. Der Bundestag hatte die Neuregelung am Donnerstag beschlossen. Am Freitag stimmte auch der Bundesrat zu.

Firmen sollen täglich kontrollieren

Wenn im Betrieb „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll demnach der Zutritt zur Arbeitsstelle nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Testnachweis (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmsten Fall die Kündigung drohen.

Auch im Verkehr 3G

In Bussen, Bahnen oder in Deutschland startenden Flugzeugen sollen Passagiere, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen müssen. Bundesweit sollen zudem Beschäftigte und Besucher Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nur mit tagesaktuellem negativen Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können auch täglich Selbsttests machen oder zweimal pro Woche PCR-Tests vorlegen.

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