Rastatt (pm/cmk) Viele Bürger halten sich vorbildlich an die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus, doch manche haben es wohl immer noch nicht verstanden. So teilte das Landratsamt Rastatt mit, dass bislang 36 Anzeigen eingegangen sind. 34 davon wurden bereits mit Ordnungswidrigkeitsverfahren verfolgt. Ein besonders renitenter Besitzer einer Spielothek muss nun 5.000 Euro bezahlen.
Wie die Pressestelle des Landratsamts Rastatt berichtet, sind bislang 36 Anzeigen wegen Missachtung der Corona-Verordnung eingegangen, vor allem wegen Verstößen gegen das Versammlungsverbot. Bereits 34 Vergehen wurden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verfolgt, es werden aber täglich mehr. Betroffene müssen mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro rechnen. Auch Personen, die gegen das Reiseverbot aus dem Elsass verstoßen, müssen mit einem solchen Bußgeld rechnen.
Höhere Strafen erhalten im Landkreis Rastatt in der nächsten Zeit zwei Geschäftstreibende. Ein Gastronom, der seinen Laden trotz angeordneter Schließung öffnete, muss nun 2.500 Euro bezahlen. Auch ein Spielothek-Besitzer wird zur Kasse gebeten. Er muss nach einer wiederholten Missachtung mit einem Bußgeld von 5.000 Euro rechnen. „Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Kavaliersdelikte“, sagt Sébastien Oser, der unter anderem für den Bereich öffentliche Ordnung im Landratsamt verantwortlich ist.
Auch Landrat Toni Huber hat kein Verständnis für das Verhalten mancher Menschen: „Bei allem Verständnis für den Freiheitsdrang jedes Menschen und den Verlockungen gerade bei frühlingshafter Witterung ist Disziplin und Geduld oberstes Gebot.“ Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger auch während der Osterfeiertage im Sinne der Volksgesundheit die Regeln zu beachten und Nächstenliebe und soziale Fürsorge durch die unvermeidliche Distanz zum Ausdruck zu bringen.