30-Jähriger wegen Mord an Simon Paulus aus Birkenfeld verurteilt

14. November 2019 , 08:29 Uhr

Karlsruhe/Birkenfeld (dpa/cmk) Lebenslang für einen Mord aus Habgier: Das Landgericht Karlsruhe hat einen 30 Jahre alten Mann verurteilt, weil er im August 2018 den Jäger und Waffensammler Simon Paulus aus Birkenfeld getötet hat. Die Richter sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Angeklagte mit italienischem Pass das 50 Jahre alte Opfer aus dem Enzkreis getötet hat, um an 23 Gewehre und vier Kurzwaffen zu gelangen.

Eigene Frau mehrfach vergewaltigt

Er habe den Mann, der früher sein Nachbar gewesen sei, in dessen Wohnung zunächst gewürgt und dann mit einem Messer zugestochen. Getötet habe der Angeklagte sein Opfer, indem er mit voller Wucht auf den Kopf des am Boden liegenden Mannes getreten habe, sagte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Außerdem verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs an dessen Ehefrau in vier Fällen. Der Prozess zog sich wegen einer Vielzahl von Zeugenbefragungen und Beweisanträgen über mehr als ein halbes Jahr hin. Vom Vorwurf eines weiteren geplanten Mordes und Raubes wurde er freigesprochen.

Bekannte halfen ihm beim Verstecken der Leiche

Der Angeklagte habe sich erst spät im Prozess geäußert und dann eine an die Beweislage angepasste Version des Geschehens geliefert, sagte Schmidt. „Diese Variante haben wir dem Angeklagten nicht abgenommen, sie ist nicht plausibel.“ Der 30-Jährige hatte einen Mitangeklagten beschuldigt, ihn nach dem Mord wegen eines gescheiterten Waffengeschäfts mit der Beute und der Leiche alleine gelassen zu haben. Das decke sich aber nicht mit den Ergebnissen der Beweisaufnahme, sagte Schmidt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Hauptangeklagte diesen Mann und zwei weitere Bekannte überredet, ihm beim Abtransport und Verstecken der Leiche zu helfen.

Verfahren gegen zwei andere Angeklagte

Zunächst standen alle drei weiteren beteiligten Männer mit dem 30-Jährigen gemeinsam vor Gericht. Gegen zwei von ihnen wurde das Verfahren im September abgetrennt. Ein Angeklagter wurde jetzt wegen Beihilfe zum Raub und Strafvereitelung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dessen Geständnis habe wesentlich zur Aufklärung beigetragen, sagte Schmidt. Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht nicht die besondere Schwere der Schuld fest. „Es ist eine schlimme Tat“, sagte Schmidt. Es sei aber auch ein „normaler Mord“, für den die lebenslange Haft die richtige Strafe sei. Auch seien für eine Sicherungsverwahrung bei einem Täter ohne Vorstrafen die Hürden sehr hoch. Weil bei einem Teil des Prozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, wurden auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ohne Öffentlichkeit gehalten.

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