Wörth (pm/svs) – Beim geplanten Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe gibt es einen weiteren Schritt nach vorne. Der Bund hat den überarbeiteten Planungsunterlagen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zugestimmt. Damit können die beiden Länder nun die ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten.
Der Germersheimer Landrat Martin Brandl begrüßt die Entwicklung. Er sagt: „Man sieht: Es bewegt sich etwas. Die Menschen im Kreis Germersheim warten seit Jahrzehnten auf diese zweite Rheinbrücke. Die bestehende Brücke von 1966 ist völlig überlastet, der tägliche Stau auf der B 10 eine enorme Belastung für Pendler und Wirtschaft.“
Auch die Kreisverwaltung habe sich über Jahre für das Projekt eingesetzt. Brandl erklärt: „Wir haben als Kreis jahrelang Druck gemacht, auf die Dringlichkeit hingewiesen und die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger vertreten. In wenigen Jahren könnte es nun konkret werden.“
Nach Einschätzung des Landrats könnte der Baubeginn für das Großprojekt noch in diesem Jahrzehnt stattfinden.
Als wichtiger weiterer Schritt fehlt nun im Wesentlichen noch die Rechtskraft der beiden Ergänzungsverfahren. Dabei geht es unter anderem um die Pfeilerstellung im Strombereich sowie um einen zusätzlichen Betriebsweg, der auch von Radfahrern und Fußgängern genutzt werden kann. Außerdem ist die Verknüpfung der neuen Rheinbrücke mit der B 36 Teil der Verfahren.
Die gesamten Kosten für das Projekt trägt nach den vorliegenden Informationen der Bund. Brandl fordert deshalb, das Verfahren weiter voranzutreiben.
„Die Planung ist überarbeitet, der Bedarf für die Pendler ist offensichtlich. Wir als Kreisverwaltung werden den Prozess konstruktiv begleiten und weiterhin darauf drängen, dass es vorangeht. Die Menschen in der Südpfalz haben ein Recht auf Fortschritt bei diesem wichtigen Infrastrukturprojekt.“