Pforzheim (dpa/lsw) – Zollbeamte haben 5000 Trinkhalme aus Plastik sichergestellt. Die Postsendung aus Großbritannien sei an ein Restaurant im Enzkreis adressiert gewesen, teilte das Hauptzollamt Karlsruhe mit. Kunststoff-Trinkhalme sind in der EU aus Umweltschutzgründen längst verboten.
Neben der Erhebung von Steuern und Abgaben ist der Zoll auch im Bereich Verbraucher- und Umweltschutz tätig. In diesem Zusammenhang führte das bestehende Verbot von Einwegplastikprodukten dazu, dass beim Zollamt Pforzheim eine Postsendung aus Großbritannien mit 5.000 Plastiktrinkhalmen, die an ein Restaurant im Enzkreis adressiert war, sichergestellt wurde. „Seit Juli 2021 ist die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung (EWK-VerbotsV) in Kraft, die die Einfuhr von Trinkhalmen aus Kunststoff generell verbietet“, so Matthias Götz, Leiter des Zollamts Pforzheim. „Der Vorgang wird nun an die zuständige Marktüberwachungsbehörde, hier die Stadt Pforzheim, zur Entscheidung und ggf. Bebußung abgegeben“, so Götz weiter.
Seit dem 3. Juli 2021 gelten in Deutschland die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung (EWK-VerbotsV) und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung (EWKKennzV). Wegwerfprodukte aus Plastik, wie Wattestäbchen und Trinkhalme, sind in der EU verboten. Gezielte Informationen zu den neuen Regelungen von Einwegplastikprodukten erhalten Sie von der jeweiligen bezirklich zuständigen Marktüberwachungsbehörde oder auf www.zoll.de .