Zahl dienstunfähiger Beamter in Baden-Württemberg steigt an

29. November 2025 , 10:17 Uhr

In Baden-Württemberg steigt die Zahl von Beamtinnen und Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Nach jüngsten Zahlen des Statistischen Landesamtes gingen im Jahr 2023 rund 6.485 Menschen aus dieser Personengruppe in den Ruhestand, 895 davon wegen Dienstunfähigkeit. Im Jahr davor waren es 880 bei 6.455 insgesamt in den Ruhestand gehenden Beamten. Im Jahr 2021 betrug ihre Anzahl 810; insgesamt waren in jenem Jahr 6.845 Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand gegangen.

Gründe für Dienstunfähigkeit sind vielfältig

Warum genau Beamte dienstunfähig werden, wird von den zuständigen Behörden nicht erhoben, die Gründe sind vielfältig und reichen von Unfällen und schweren körperlichen Erkrankungen bis hin zu Depression und Burnout wegen besonderer Belastungen durch ihre Tätigkeit. So werden zum Beispiel vermehrt kommunale Amts- und Mandatsträger Opfer von Gewalt.

Diese Fälle sind laut Innenministerium im vergangenen Jahr auf 737 gestiegen. Im Jahr 2023 waren es 540 Fälle gewesen und im Jahr davor 384. Im laufenden Jahr sieht es den Angaben zufolge besser aus. «Für das Jahr 2025 zeichnet sich bislang ein Rückgang gegenüber 2024 ab», sagt der Sprecher.

Druck hat sich erhöht

Der Druck etwa auf Rathauschefs sei in den vergangenen Jahren größer geworden, hatte Sylvia Felder, Präsidentin des Regierungspräsidiums Karlsruhe, kürzlich dem SWR auch mit Blick auf den krankgeschriebenen Rathauschef von Baden-Baden, Dietmar Späth, gesagt. Als Grund hatte sie unter anderem die Krise der kommunalen Haushalte und der damit verbundenen, oft umstrittenen Entscheidungen genannt. Zum anderen aber seien auch Fake News und persönliche Angriffe mit ein Grund.

Der parteilose Oberbürgermeister der Kurstadt ist seit Monaten krankgeschrieben und hat einen Antrag auf Dienstunfähigkeit gestellt. Darüber will das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe noch vor Weihnachten entscheiden. Dabei wird auch geprüft, ob Späth noch eine andere Tätigkeit ausüben kann. Sollte das nicht der Fall sein, würde er in den Ruhestand versetzt.

Dass Rathauschefs wegen Dienstunfähigkeit ihr Amt aufgeben müssen, ist aber selten. «Es sind allenfalls Einzelfälle bekannt», sagt ein Sprecher des Innenministeriums.

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