Wunderkerze statt Böller - warum die Regierung dazu rät

30. Dezember 2025 , 07:00 Uhr

Sicherer und entspannterer Jahreswechsel

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt rät die Landesregierung an Silvester zu kleinem Feuerwerk. Damit seien im Sprengstoffgesetz Feuerwerkskörper gemeint, von denen nur sehr geringe Gefahren ausgehen: etwa Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder kleine Fontänen. „Weniger Lärm, weniger Müll und weniger Verletzungen sorgen dafür, dass der Jahreswechsel für alle sicher und entspannt bleibt“, hieß es in einer Mitteilung.

Krankenhäuser entlasten

„Ich hoffe, dass an Silvester möglichst wenige Menschen durch Feuerwerk verletzt werden und alle gesund ins neue Jahr starten können“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) vor dem Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk an diesem Montag (29. Dezember).

Wer sich für ein kleines Feuerwerk entscheide oder beim Zünden von Feuerwerkskörpern verantwortungsvoll handle und die Gebrauchsanweisungen beachte, trage entscheidend dazu bei, sagte er demnach. „Damit schützen wir uns selbst, unsere Mitmenschen und entlasten zugleich die Krankenhäuser und deren Beschäftigten, die gerade über die Feiertage Großartiges leisten.“

Dauerhafte Hörschäden vermeiden

Besonders wichtig sei die Rücksichtnahme auf Kinder und ältere Menschen, teilte der Minister in Stuttgart mit. „Die lauten Knallgeräusche mancher Feuerwerkskörper können je nach Art des Knallkörpers und der Distanz zum Menschen zu ernsthaften dauerhaften Schäden des Hörvermögens führen.“

Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) betonte: „Silvester soll ein Fest der Freude für alle sein.“ Der Jahreswechsel sollte so risikoarm wie möglich gefeiert werden. Auch ein kleines Feuerwerk schenke große Freude. „Mit Feuerkerzen und Co. zeigen wir uns rücksichtsvoll gegenüber unseren Mitmenschen, respektieren die Belange der Tiere und schonen zugleich unsere Umwelt.“

Auf Ziffernfolge achten

Wer Böller oder Raketen zünden wolle, solle unbedingt auf die CE-Kennzeichnung achten, empfahl Walker. Feuerwerkskörper, die das Prüfverfahren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung durchlaufen haben, seien an der Ziffernfolge 0589 in der aufgedruckten Registriernummer hinter dem CE-Zeichen zu erkennen.

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