Wolf und Biber - warum die Jagd auf geschützte Tiere nicht hilft

03. Februar 2026 , 08:48 Uhr
Im Streit um den Abschuss geschützter Arten wie Wölfe, Biber oder Saatkrähen warnen fast zwei Dutzend Forscher vor negativen Folgen für Natur und Landwirtschaft. Ein notwendiger Abschuss von Problemtieren werde durch die Aufnahme ins Jagdrecht bürokratischer, schreiben sie in einem Brief an Ministerpräsident Kretschmann und die Spitzenkandidaten im Landtagswahlkampf.

Wissenschaftliche Zweifel an Jagdwirkung

«Für keine der genannten Arten gibt es Belege, dass Bejagung Konflikte mindert», heißt es in dem Schreiben. In wachsenden Populationen würden geschossene Tiere meist rasch ersetzt. Beim Wolf könne ein Abschuss sogar mehr Risse verursachen, wenn Elterntiere getötet und Rudelstrukturen gestört würden – derzeit ist aber beides in Baden-Württemberg nicht der Fall.

Erfolgreicher seien andere Maßnahmen, sagt Mitinitiator Johannes Steidle von der Universität Hohenheim: «Weidehalter in Sachsen-Anhalt nutzen Zäune und Herdenschutzhunde – bei 25.000 Weidetieren gab es in sechs Jahren keine Risse.» Bei Bibern und Rabenvögeln helfe gezieltes Management, etwa mit Biber-Leitfäden oder naturschutzrechtlichen Verfügungen.

Ein Abschuss könne im Einzelfall nötig sein, müsse dann aber unbürokratisch erfolgen. Die Aufnahme ins Jagdgesetz – wie beim Wolf kürzlich geschehen – erschwere das, da zusätzlich die Jagdbehörde beteiligt wäre.

Bedeutung für die Ökosysteme

Die Forschenden betonen auch den Nutzen von Wolf und Biber: Der Wolf fördere durch die Jagd auf Rehe und Hirsche die Verjüngung klimatoleranter Wälder; der Biber unterstütze die Renaturierung von Flüssen und Mooren. «Diese Tiere sind wichtige ökologische Schlüsselarten», sagt Lars Krogmann, Direktor des Naturkundemuseums Stuttgart.

Politischer Streit um das Jagdrecht

In Baden-Württemberg wird heftig über die Aufnahme der Arten ins Jagdrecht gestritten. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hat den Wolf Ende Dezember per Verordnung aufgenommen. Während der Landesjagdverband die Maßnahme begrüßt, kritisiert der NABU den Schritt als rechtswidrig und populistisch. Mitte Januar erlaubte die grün-schwarze Regierung zudem den erleichterten Abschuss von Bibern per Verordnung.

Die CDU will Biber und Saatkrähe auch ins Jagdrecht aufnehmen, die Grünen lehnen das aber ab. Derzeit prüft ein Gericht die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfs auf der Hornisgrinde bei Freudenstadt. Naturschützer haben dagegen geklagt.

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