Schwarzwald (dpa/dk) – Die Jagd auf den Wolf an der Hornisgrinde ist erst einmal beendet. Das Umweltministerium in Stuttgart hat entschieden, die Abschuss-Genehmigung nicht über den 10. März hinaus zu verlängern. Ganz vom Tisch ist das Thema damit aber nicht.
Der umstrittene Wolf im Nordschwarzwald wird bis auf Weiteres nicht mehr gejagt. Nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums wird eine geltende Abschuss-Genehmigung nicht verlängert.
Stattdessen sollen die Erkenntnisse aus den vergangenen Wochen nun genutzt werden, um neue Konzepte zur Vergrämung des Tieres außerhalb der sogenannten Ranzzeit zu entwickeln.
Zuletzt hatten Jäger den sogenannten Hornisgrinde-Wolf über Wochen im offiziellen Auftrag des Landes gesucht, um ihn zu erlegen. Zuvor hatten zwei Gerichte den Abschuss erlaubt und eine Klage von Naturschützern gegen die Genehmigung abgewiesen.
Die Jagd war von Politik und Justiz genehmigt worden, um Risiken für Mensch und Tier vorzubeugen.
Der als „GW2672m“ identifizierte Rüde hatte sich laut Ministerium wiederholt vor allem Menschen mit Hunden bis auf wenige Meter genähert. Experten gehen davon aus, dass der Wolf in der Ranzzeit, also der Phase der Fortpflanzungsbereitschaft bis März, an Hündinnen interessiert war.
Nach Angaben des Ministeriums nimmt dieses Interesse mit dem Ende der aktuellen Ranzzeit erfahrungsgemäß ab. Außerdem seien im Februar bereits deutlich weniger Sichtungen gemeldet worden als im Monat davor. Im Jahr 2025 sei dieser Rückgang erst Mitte März festgestellt worden.
Auf dieser Grundlage werde die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht verlängert, teilte das Ministerium mit.
Eine grundsätzliche Entwarnung gibt es aber nicht. Das Umweltministerium betont, dass sich am Verhalten des Wolfes ohne Eingriffe nach Einschätzung von Experten voraussichtlich nichts ändern werde.
Zur nächsten Ranzzeit könnte der Wolf demnach wieder zur Gefahr für Menschen werden, sollte sich sein Verhalten nicht nachhaltig ändern. Deshalb wurde die Forschungs- und Versuchsanstalt Baden-Württemberg damit beauftragt, Konzepte zur Vergrämung auszuarbeiten.
Umweltministerin Thekla Walker sagte: „Wir legen die Hände nicht in den Schoß. Wir müssen die Situation genau beobachten.“
Die Diskussion um den Wolf an der Hornisgrinde beschäftigt Baden-Württemberg seit Wochen. Es gab Unterschriftenlisten auf beiden Seiten und Mahnwachen.
Gegen die Abschuss-Genehmigung hatte die Naturschutzinitiative geklagt und dabei auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten verwiesen. Nach ihren Angaben waren bislang nur vier Tiere nachgewiesen. Der Abschuss eines Wolfs entspreche damit einem Viertel der bekannten Population und könne den Erhaltungszustand der Art gefährden.
Für eine neue Genehmigung wären neue Argumente nötig. Auch die politische Lage nach der Landtagswahl könnte bei weiteren Entscheidungen eine Rolle spielen.