Stuttgart (pm/cmk) Mit den neuen Lockerungen der Corona-Maßnahmen sollen in den nächsten Wochen auch Gastronomie und Hotellerie wieder langsam aus dem Corona-Lockdown finden. Nach wochenlangen Schließungen bangen allerdings viele Betriebe um ihre Existenz. Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat nun Liquiditätshilfen für die betroffenen Branchen in Aussicht gestellt.
Für Gastronomiebetriebe und Hotels, die durch den Corona-Lockdown um ihre Existenz fürchten müssen, gibt es nun einen Lichtblick. In Baden-Württemberg soll es bald Liquiditätshilfen für besonders betroffene Branchen geben und auch das Soforthilfeprogamm werde weitergeführt, das kündigte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut am Mittwoch an. „Die ersten Schritte zur Öffnung von bestimmten Branchen, insbesondere im Einzelhandel, sind eine große Erleichterung. Einschränkungen bleiben dennoch und auch in den geöffneten Branchen bleiben Umsätze weit hinter dem Normalen zurück. Damit bleibt die Liquiditätsfrage akut. Denn viele Unternehmen sind weiterhin in Not und werden mit ihren Einnahmen die laufenden Kosten nicht decken können. Wir werden deshalb schnellstmöglich ein Sofortprogramm für die weitgehend geschlossene Gastronomie und Hotellerie auf den Weg bringen, die seit März laufende Soforthilfe auch über Ende Mai hinaus weiterführen und zusätzliche Bedarfe besonders hart getroffener Branchen prüfen“, so die Ministerin. Man müsse zudem verhindern, dass bleibende Schäden in den Wertschöpfungsketten entstehen und dauerhaft Arbeitsplätze verloren gehen. „Und wir müssen den Weg sukzessiver, verantwortbarer Öffnungen weiter beschreiten. Ein wirksamer Infektionsschutz und die Sicherung des Wirtschaftsstandortes müssen in Einklang gebracht werden“, appellierte Hoffmeister-Kraut.
Das ursprünglich bis Ende Mai laufende Soforthilfeprogramm des Landes solle parallel weitergeführt werden. Rund 240.000 Anträge seien bislang gestellt und Auszahlungen in Höhe von mehr als 1,6 Milliarden Euro getätigt worden. „Die Nachfrage ist enorm. Es zeichnet sich klar ab, dass der Bedarf angesichts der beispiellosen Auswirkungen der Coronakrise auf unsere Wirtschaft auch weiterhin groß sein wird. Deshalb werden wir die Soforthilfe auch über das Ende dieses Monats hinaus fortsetzen – und zwar branchenübergreifend für alle Unternehmen, die weiterhin besonders stark betroffen sind. Dabei werden wir eine Erweiterung des Programms um eine vierte Stufe – zwischen 51 und 100 Beschäftigten – mit bis zu 50.000 Euro Direktzuschuss, abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsbedarf, vorsehen.“
Das Soforthilfeprogramm für das Gastgewerbe sieht einen finanziellen Grundzuschuss für die Betriebe vor, weitere Zahlungen richten sich laut Hoffmeister-Kraut nach der Anzahl der Beschäftigten. „Wir alle wissen, dass unser Gastgewerbe massiv unter der Krise leidet und es hier besonderer Unterstützung bedarf, um eine drohende Insolvenzwelle zu verhindern. Deshalb werden wir für Gastronomie und Hotellerie schnellstmöglich ein gezieltes Sofortprogramm umsetzen. Geplant ist eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von 3.000 Euro für betroffene Betriebe, die um jeweils 2.000 Euro für jeden Beschäftigten erhöht wird“, erklärte die Ministerin. Die Anträge sollen dann bei den Industrie- und Handelskammern beantragt und durch die L-Bank ausgezahlt werden.
Tourismusminister Guido Wolf drängt auf das Soforthilfeprogramm für Gastronomie und Hotellerie: „Wenn wir tausende Insolvenzen vermeiden und wichtige Arbeitsplätze erhalten wollen, müssen wir Gastronomie und Hotellerie mit einem Sofortprogramm beispringen. Bei der Entwicklung des Programms legen wir besonderen Wert auf eine möglichst einfache und unbürokratische Berechnung. Die Berechnung anhand der Arbeitsplätze macht auch deutlich: es geht hier schlichtweg darum, Arbeitsplätze und berufliche Existenzen zu retten. Gastronomie und Hotellerie im Stich zu lassen, hieße, sich mit unverschuldeten Pleiten von Betrieben, oft Familienunternehmen mit langer Tradition, abzufinden. Das dürfen und werden wir nicht tun.“ Zudem benötige die Branche eine Öffnungsperspektive. Wolf fordert konkret, dass die Außengastronomie „sehr zeitnah“ starten darf, spätestens am 25. Mai die Speisegastronomie nachziehen darf und Hotels „unter Berücksichtigung des Pandemieverlaufes“ zum 30. Mai öffnen dürfen.